Die folgende Konstellation kommt in der Praxis vergleichsweise häufig vor: Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher damit, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Der Schuldner erscheint unentschuldigt nicht zum Termin. Daraufhin beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht den Erlass eines Haftbefehls und anschließend...
Zwangssicherungshypothek und Forderungsart
In einem Seminar kam kürzlich die Auffassung auf, dass Zwangssicherungshypotheken nur wegen “grundstücksbezogener Forderungen“ (z. B. Grundsteuern) im Grundbuch eingetragen werden könnten. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Unterhaltsvollstreckung und Teilzahlung an vorrangige Berechtigte
Bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen ist dem Schuldner neben seinem eigenen notwendigen Unterhalt das pfandfrei zu belassen, was er “zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigte” benötigt (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO). In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass...
Kostenheranziehung bei Pflegekindern
Ein siebzehnjähriger Jugendlicher lebt seit Dezember 2016 in einer Pflegefamilie. Im 2. Quartal 2017 schließt er erfolgreich seine schulische Ausbildung mit dem Hauptschulabschluss ab und beginnt ab dem 01.08.2017 eine betriebliche Ausbildung zum Friseur. Seine Ausbildungsvergütung beträgt im 1. Lehrjahr 200 € im Monat, im 2. Ausbildungsjahr 235 € und...
Verpflegungszuschuss — pfändbar oder unpfändbar?
Vor allem bei Vollstreckungsschuldnern, die im Bau- oder Logistingewerbe tätig sind, ist in Lohnbescheinigungen immer wieder etwas von einem lohn- und sozialversicherungsfreien “Verpflegungszuschuss” zu lesen, der auf dem Lohnzettel nicht als Brutto‑, sondern Nettobezug ausgewiesen wird. Doch wie ist er vollstreckungsrechtlich einzuordnen? Zählt er...
Mahn- und Vollstreckungskosten in Sachsen in weisungsfreien Angelegenheiten
Bis zum 26.04.2019 hieß es in § 4 Abs. 1 S. 2 SächsVwVG: In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 bis 4 gelten für die Kosten der Mahnung und der Vollstreckung die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen; § 25 SächsVwKG findet keine Anwendung. § 4 Abs. 1 S. 2 SächsVwVG § 25 SächsVwKG...
