Die pfandfreien Beträge nach § 850c ZPO werden zum 01.07.2022 angepasst. So erhöht sich der niedrigste Betrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO beispielsweise auf 1.339,99 €. Die Änderung ist vor allem für die Vollstreckung gewöhnlicher Forderungen in das Arbeitseinkommen des Schuldners oder sein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto von Bedeutung. Sie kann...
Unterhaltsvollstreckung & Arbeitslosengeld II
Wie ich hier bereits ausgeführt habe, hat der BGH Anfang 2020 entschieden, dass ALG II bei einer erweiterten Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850d ZPO den Pfändungsfreibetrags mindert, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung das sozialhilferechtliche Existenzminimum des Schuldners gesichert bleibt (BGH, Beschluss vom 15.01.2020, Az...
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde prüft nach der Pfändung des Arbeitseinkommens die Lohnsabrechnung des Schuldners und erblickt unter anderem einen Bezug von 1.000,00 € brutto, der mit der Lohnart “1600 (Urlaubslohn, Std.)” gekennzeichnet ist. Der Arbeitgeber behandelt ihn offensichtlich in voller Höhe als unpfändbar. Wie verhält es sich damit...
Pfändung der Mietkaution: Pfändungsschutz
[Aktualisierte Fassung vom 08.06.2022] Die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners auf Rückzahlung von Mietkautionen (und Betriebskostenvorauszahlungen) gehört zum Standardrepertoire eines Gläubigers. Doch wie verhält es sich mit einem etwaigen Pfändungsschutz? Dazu hat sich der BGH, Beschluss vom 21.02.2019, Az. IX ZB 7/17, geäußert. Zwar ging es in dem...
Bezifferung der Drittschuldnerzahlungsklage
Eine Drittschuldnerzahlungsklage (Muster: Verwaltungsvollstreckung, Unterhaltsvollstreckung) muss grundsätzlich beziffert werden, d. h. der Arbeitgeber muss auf Zahlung eines bestimmten pfändbaren Betrages verklagt werden. Das setzt allerdings voraus, dass der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde den Nettomonatslohn und (wegen § 850a ZPO)...
Berechnungsbeispiel zur Vollstreckung privilegierter Forderungen bei Ehegatteneinkommen
[Erweiterte und aktualisierte Fassung vom 30.05.2022] Forderungen aus vorsätzlich begangenen Handlungen (§ 850f Abs. 2 ZPO), bestimmte Unterhaltsforderungen (§ 850d ZPO) sowie — je nach Landesrecht — u. a. Buß- und Zwangsgelder (vgl. z. B. § 55 S. 2 VwVG LSA) sind in der Zwangsvollstreckung bevorrechtigt, d. h. vor allem Arbeitseinkommen kann mit einem...