[Aktualisierte Fassung] In Zeiten von Corona nimmt der Bezug von Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III) massiv zu. Unter den Betroffenen befinden sich naturgemäß auch viele Vollstreckungsschuldner, bei denen beispielsweise Abgabenforderungen, Bußgelder, Unterhalt oder andere privat-rechtliche Geldforderungen beigetrieben werden sollen.
Pfändung von Kurzarbeitergeld
