Martin Benner

#HoltDasGeldRein

Aktuellste Beiträge

Un­ter­halts­voll­stre­ckung ge­gen Ar­beit­neh­mer, der auch selb­stän­dig tä­tig ist (II)

In die­sem Bei­trag ging es um ei­nen Un­ter­halts­schuld­ner, der für ein Mo­nats­net­to­ein­kom­men von 1.500 € als An­ge­stell­ter be­schäf­tigt ist und da­ne­ben ei­ner selb­stän­di­gen Tä­tig­keit nach­geht, mit der er durch­schnitt­li­che Mo­nats­net­to­ein­nah­men von 500 € er­zielt. Die Auf­trag­ge­ber wa­ren dem Un­ter­halts­gläu­bi­ger be­kannt, so dass so­wohl ei­ne Pfän­dung bei dem...

Ab­lö­sung ei­ner Zwangs­si­che­rungs­hy­po­thek im Zu­ge ei­nes frei­hän­di­gen Grundstücksverkaufs

Ist für die Voll­stre­ckungs­be­hör­de bzw. den Gläu­bi­ger am Grund­stück des Schuld­ners ei­ne Zwangs­si­che­rungs­hy­po­thek ein­ge­tra­gen, gibt es ver­schie­de­ne We­ge, die For­de­rung im An­schluss zu rea­li­sie­ren. Hin und wie­der kommt es bei­spiels­wei­se vor, dass die For­de­rung im Zu­ge ei­nes frei­hän­di­schen Ver­kaufs des Grund­stücks ab­ge­löst wer­den soll. Ein...

Kin­des­na­me im Voll­stre­ckungs­be­scheid bei § 7 UVG?

Der nach § 7 UVG über­ge­gan­ge­ne Un­ter­halts­rück­stand ist ei­nem Voll­stre­ckungs­be­scheid ti­tu­liert. Die Un­ter­halts­vor­schuss­kas­se reicht den Ti­tel zu­sam­men mit dem Be­wil­li­gungs­be­scheid nach § 9 Abs. 2 UVG beim Voll­stre­ckungs­ge­richt ein. Dar­auf­hin be­an­stan­det das Ge­richt, dass auf dem Voll­stre­ckungs­be­scheid der Na­me des Kin­des nicht er­sicht­lich sei und...

Zwangs­si­che­rungs­hy­po­thek am Grund­stück ei­ner GbR

Die Schuld­ne­rin ist ei­ne GbR, zu de­ren Ver­mö­gen seit 2020 ein Grund­stück ge­hört. Die Voll­stre­ckungs­be­hör­de hat da­her das Grund­buch um die Ein­tra­gung ei­ner Zwangs­si­che­rungs­hy­po­thek er­sucht. Das Grund­buch­amt teil­te dar­auf­hin mit, dass das Grund­buch “ge­sperrt“ sei. Zu­nächst müs­se die GbR in das Ge­sell­schafts­re­gis­ter ein­ge­tra­gen und an­schlie­ßend als...

Ding­li­cher Ar­rest in der Unterhaltsvollstreckung

Der Un­ter­halts­gläu­bi­ger voll­streckt rück­stän­di­gen und lau­fen­den Un­ter­halt. Er bringt in Er­fah­rung, dass der Un­ter­halts­schuld­ner Ei­gen­tü­mer ei­nes Grund­stücks ist oder die Aus­zah­lung ei­nes hö­he­ren Geld­be­tra­ges von z. B. 50.000 € er­war­tet (et­wa ei­ner ar­beits­recht­li­chen Ab­fin­dung, ei­ner Ver­si­che­rungs­sum­me, ei­nes Grund­stücks­kauf­prei­ses oder ei­nes...

Sach­stand zur Auf­he­bung von § 7a UVG

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