Immer wieder beanstanden Vollstreckungsgerichte, wie ein Beistand das Modul A im amtlichen Formular für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausfüllt. Die Gerichte verlangen zum Teil, dass die Kindesmutter (bzw. der Kindesvater) und der Beistand als gesetzliche Vertreter erfasst werden oder die Kindesmutter (bzw. der Kindesvater) solle als...
Rückübereignungsanspruch und Auflassungsvormerkung
Der Schuldner hat sein Grundstück veräußert, im Grundbuch ist bereits der neue Eigentümer eingetragen. Aus dem Grundbuch ist aber auch eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Schuldners für einen aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch ersichtlich. Welche Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen in dieser Situation für den Gläubiger bzw. die...
Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien
Ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches 2025! Gestern ist § 94a ZVG in Kraft getreten (Art. 4 Abs. 1 Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch). Damit soll einem missbräuchlichen Geschäftsmodell entgegengewirkt werden, bei dem überhöhte Gebote auf...
Nachträglicher Antrag auf Zusammenrechnungsanordnung
Mehrere Arbeitseinkommen des Schuldners sind nach § 850e Nr. 2 ZPO auf Antrag des Gläubigers zusammenzurechnen. In verschiedenen Konstellationen kann der Gläubiger die Anordnung der Zusammenrechnung nicht sogleich im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfolgreich beantragen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er die Höhe der Arbeitseinkommen...
Insolvenz des Drittschuldners
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat für das Arbeitseinkommen des Schuldners einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen. Nachdem der Drittschuldner zunächst pfändbare Beträge abgeführt hat, stellte er dies Ende 2023 ein. Später konnte ermittelt werden, dass das...
Unterhaltsvollstreckung gegen Arbeitnehmer, der auch selbständig tätig ist (II)
In diesem Beitrag ging es um einen Unterhaltsschuldner, der für ein Monatsnettoeinkommen von 1.500 € als Angestellter beschäftigt ist und daneben einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, mit der er durchschnittliche Monatsnettoeinnahmen von 500 € erzielt. Die Auftraggeber waren dem Unterhaltsgläubiger bekannt, so dass sowohl eine Pfändung bei dem...