Im ersten Teil ging es um Lea, deren Vater aus einem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss 1.800 Euro Rückstand schuldet. Die Gerichtsvollzieherin hatte mit ihm Raten von 50 Euro vereinbart und lehnte es ab, dem Beistand den Titel für eine Lohnpfändung wegen des laufenden Unterhalts herauszugeben. Seit dem 01.10.2026 kann die vollstreckbare Ausfertigung dem...
Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher und Lohnpfändung wegen laufenden Unterhalts (I)?
Das Jugendamt vertritt als Beistand die achtjährige Lea. Ihr Vater schuldet aus einem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss 1.800 Euro Rückstand. Der Beistand beauftragt die Gerichtsvollzieherin mit der Abnahme der Vermögensauskunft und übersendet die vollstreckbare Ausfertigung. Der Vater erscheint zum Termin, gibt die Vermögensauskunft aber nicht ab...
Zwei Pfändungen, zwei Pfändungsgebühren?
Die Vollstreckungsbehörde ermittelt den Arbeitgeber des Vollstreckungsschuldners, erlässt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über das Arbeitseinkommen und stellt diese dem Arbeitgeber als Drittschuldner zu. Für diese Amtshandlung setzt sie eine Pfändungsgebühr an. Der Drittschuldner übersendet in der Folge die Lohnabrechnungen des Schuldners...
Konkurrenz zwischen Beistand und UV-Stelle – Fallbeispiel zu § 7 Abs. 3 S. 2 UVG (II)
Ingo Notlage schuldet seinem minderjährigen Kind Unterhalt. Das Kind hat in der Vergangenheit Leistungen nach dem UVG bezogen, die inzwischen eingestellt sind. Die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Musterhausen betreibt seit Mai 2024 die Pfändung des Arbeitseinkommens wegen Unterhalts (§ 850d ZPO). Sie macht die auf das Land übergegangenen...
Vermögensverschiebung in einen nicht eingetragenen Verein
Ingo Notlage bezieht ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und ist aktuell vermögenslos. Bis vor einiger Zeit er jedoch im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Heute steht dort ein anderer Berechtigter, nämlich der Kulturkreis Morgenrot, ein Verein, der nicht im Vereinsregister eingetragen ist. Alleiniger Vorstand...
Schutz der Anschrift durch Amtshilfe?
Eine Mutter lebt mit ihrem Kind im Bezirk des Jugendamts A. Wegen häuslicher Gewalt besteht eine Auskunftssperre nach § 51 BMG. Der Vater, der in einem anderen Teil Deutschlands wohnt und dort abhängig beschäftigt ist, soll den neuen Aufenthalt von Mutter und Kind unter keinen Umständen erfahren. Das Jugendamt A führt eine Beistandschaft zur Geltendmachung...
