Beistände stehen in der Praxis häufig vor der Frage, wie Unterhaltsansprüche mehrerer Geschwisterkinder gegenüber demselben Schuldner vollstreckt werden sollen. Die Entscheidung, ob für jedes Kind ein eigener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird oder ob ein gemeinsamer Antrag möglich ist, hat erhebliche verfahrens- und...
Neue Anschrift Drittschuldners beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungspraxis kommt es regelmäßig vor, dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht zugestellt werden kann, weil der Drittschuldner unter der im Beschluss angegebenen Anschrift durch den Gerichtsvollzieher nicht zu ermitteln ist. Teilt der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher daraufhin eine neue Anschrift mit, verlangen manche...
Was steckt hinter Payward und Banking Circle?
Die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gläubiger sieht im Kontenabruf, dass der Schuldner als wirtschaftlich Berechtigter für ein Konto von „Payward Ireland Limited” mit einer Adresse in Irland erfasst ist. „Payward Ireland Limited” ist ihrerseits als Inhaber eines Kontos bei der „Banking Circle SA” erfasst. Die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gläubiger...
Schuldner im Ausland — Vermögen in Deutschland (II)
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde pfändet die gesetzliche Altersrente des Schuldners bei der Deutschen Rentenversicherung. Bisher verlief die Vollstreckung ins Leere, da die Rente unterhalb des pfandfreien Betrages liegt. Der Schuldner ist nun jedoch nach Tunesien verzogen. Während er dort von seiner deutschen Rente profitiert, fragt sich...
Kostenfreie Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung
In einer Entgeltbescheinigung finden sich unter „Lohnart 9111 Dienstfahrzeug“ ein Wert von 250 € sowie unter „Lohnart 9112 Dienstfahrzeug (KM)“ ein Betrag von 50 €. Diese Posten sind mit dem Kürzel LL für laufende Bezüge und dem Kennzeichen J für die Auswirkung auf das Gesamtbrutto versehen. Zusätzlich wird unter „Lohnart 9115 Dienstfahrzeug KM pauschal AG“...
Zuständigkeit für die Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO
Die Vollstreckungsbehörde, die Beistandschaft oder eine Unterhaltsvorschusskasse fragt sich, ob sie eine sog. “P‑Konto-Bescheinigung” nach § 903 Abs. 1 ZPO zur Erhöhung des pfändungsfreien Betrages auf dem Pfändungsschutzkonto des Unterhaltspflichtigen ausstellen müsse oder dürfe. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
