REDAKTIONELLE LEITSÄTZE Der Besserstellungszuschlag für Erwerbstätige beträgt regelmäßig 25 % des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs und darf dem Schuldner nur für die Monate zukommen, in denen er die mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwendungen zu tragen hat. Die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft sind insoweit zu...
Antrag auf “Nachtbeschluss” zur Verhaftung
Bei dem Versuch, einen Haftbefehl zu vollziehen, trifft der Gerichtsvollzieher den Schuldner häufig nicht an. Eine Möglichkeit besteht für den Gläubiger dann darin, die Wohnung des Schuldners mit dem Haftbefehl zwangsweise öffnen zu lassen. Das ist (für nicht befreite) Gläubiger jedoch zum einen mit Kosten verbunden. Zum anderen geht zumindest ein Teil der...
Kontenabruf, wenn der Schuldner “seiner Pflicht, eine Vermögensauskunft zu erteilen, nicht nachkommt”
Nach § 93 Abs. 8 S. 2 Nr. 1 AO dürfen die Vollstreckungsbehörden unter anderem einen Kontenabruf durchführen, wenn “der Vollstreckungsschuldner seiner Pflicht, eine Vermögensauskunft zu erteilen, nicht nachkommt” § 93 Abs. 8 S. 2 Nr. 1 AO Entsprechendes gilt nach § 802l Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO für den Gerichtsvollzieher, wenn “der...
Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei § 850d ZPO mangels Unterhaltsgewährung oder ‑verlangen
REDAKTIONELLER LEITSATZ Wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechtigte Unterhalt gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVG verlangt oder der Schuldner Unterhaltszahlungen tatsächlich leistet, kann die Unterhaltsvorschusskasse Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner zunächst ohne Berücksichtigung dieses Unterhaltsberechtigten pfänden und sich zur...
Mietfreies Wohnen und Besserstellungszuschlag bei § 850d ZPO
REDAKTIONELLE LEITSÄTZE Bei der Bemessung des notwendigen Schuldnerunterhalts nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO ist ein mietfreies Wohnen als vermögenswerter Vorteil zu berücksichtigen. Der Besserstellungszuschlag für Erwerbstätige beträgt 25 % des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Kontoleihe und Arbeitslosengeld
Nicht wenige arbeitslose Schuldner haben kein eigenes Konto und das Jobcenter überweist das ALG II für die Bedarfsgemeinschaft auf das Konto ihrer nicht-schuldnerischen Lebensgefährtin. Der Gläubiger kann in dieser Konstellation den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen die Lebensgefährtin nach § 667 BGB pfänden und sich zur Einziehung überweisen...
