Der Schuldner ist bei Max Mustermann e. K. angestellt. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde pfändet den Lohn und erhält pfändbare Beträge. Nach einiger Zeit teilt Max Mustermann mit, dass es Max Mustermann e. K. nicht länger gebe, sondern jetzt die Max Mustermann GmbH. Welche Rechtsvorgänge könnten sich dahinter verbergen und wie wirken sie sich auf...
Ratenzahlung und Erzwingungshaft bei Bußgeldschuldnern im ALG-II-Bezug
Immer wieder taucht in der Praxis die Frage auf, wie mit Bußgeldschuldnern umzugehen ist, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Sind sie zahlungsunfähig i. S. d. § 96 Abs. 1 OWiG? Falls nicht, kommt einen Zahlungserleichterung nach § 18 OWiG in Form einer Ratenzahlung in Betracht und von welcher Ratenhöhe sollte ggf. ausgegangen werden? Kann...
Zahlung von Gerichtsvollzieherkosten beim Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Hin und wieder gelingt es einem Gerichtsvollzieher, den Schuldner zu einer Vollzahlung zu bewegen. Teilweise fordert der Gerichtsvollzieher den Schuldner dabei nicht nur auf, die Hauptforderung, etwaige Zinsen und die Kosten des aktuellen Vollstreckungsauftrages zu begleichen, sondern auch die Kosten aus zurückliegenden Vollstreckungsaufträgen...
Verwirkung von Forderungen
Egal, ob bei der Beitreibung von öffentlich-rechtlichen, Unterhalts- oder sonstigen privat-rechtlichen Forderungen — die Verwirkung ist in der Praxis häufig mit Unsicherheiten verbunden. Vor allem von Schuldnern und Schuldnervertretern wird sie schnell ins Feld geführt. Was verbirgt sich dahinter und wie kann sie argumentativ abgewehrt werden? ##### #####...
Verwertung gepfändeter GmbH-Anteile
Wurde ein Anteil des Schuldners an einer GmbH erfolgreich gepfändet (dazu hier mehr), stellt sich die Frage nach seiner Verwertung. In Betracht kommen vor allem die öffentliche Versteigerung des Anteils oder sein freihändiger Verkauf (z. B. an einen anderen Gesellschafter der GmbH). Doch was ist dafür zu tun? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Zahlungsverjährung bei der Pfändung künftiger Forderungen
Bei Forderungen, deren Verjährung sich nach der AO richtet, wird die Zahlungsverjährung u. a. durch eine Vollstreckungsmaßnahme unterbrochen (§ 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO). Dabei ist zwischen einer punktuellen (231 Abs. 1 AO) und dauerhaften Unterbrechung (§ 231 Abs. 2 AO). zu unterscheiden. Bei bestimmten Vollstreckungsmaßnahmen erstreckt sich die...
