Der Schuldner ist bei Max Mustermann e. K. angestellt. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde pfändet den Lohn und erhält pfändbare Beträge. Nach einiger Zeit teilt Max Mustermann mit, dass es Max Mustermann e. K. nicht länger gebe, sondern jetzt die Max Mustermann GmbH. Welche Rechtsvorgänge könnten sich dahinter verbergen und wie wirken sie sich auf die laufenden Lohnpfändung aus? Muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. die Pfändungs- und Einziehungsverfügung neu zugestellt oder gar ein neuer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt bzw. eine neue Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen werden?
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