KategorieSachaufklärung

Zu­stän­dig­keit für die Nach­bes­se­rung ei­ner be­hörd­li­chen Vermögensauskunft

Teil­wei­se sind Voll­stre­ckungs­be­hör­den be­fugt, dem Schuld­ner die Ver­mö­gens­aus­kunft selbst ab­zu­neh­men, sie­he z. B. § 17 Abs. 5 SächsVwVG oder § 22a VwVG LSA. Mög­li­cher­wei­se ist die­se Ver­mö­gens­aus­kunft je­doch nach­bes­se­rungs­wür­dig. Dann stellt sich die Fra­ge, ob die Voll­stre­ckungs­be­hör­den die Nach­bes­se­rung selbst durch­füh­ren darf oder auf An­trag ei­nes...

Gläu­bi­ger­be­frie­di­gung ausgeschlossen”

Ein Gläu­bi­ger bzw. ei­ne Voll­stre­ckungs­be­hör­de stellt fest, dass der Schuld­ner im Schuld­ner­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist, weil die “Gläu­bi­ger­be­frie­di­gung aus­ge­schlos­sen” sei. Sie fragt sich, ob wei­te­re Voll­stre­ckungs­maß­nah­men, zB die Pfän­dung des be­kann­ten Kon­tos, des­halb kei­nen Sinn ma­chen bzw. ob sie über­haupt durch­ge­führt wer­den dürften. NACH DIE­SEM...

Ge­richts­voll­zie­her­aus­la­gen beim Rück­griff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?

Manch­mal be­rech­net ein Ge­richts­voll­zie­her für ei­nen Voll­stre­ckungs­auf­trag beim Rück­griff nach § 7 UVG zwar kei­ne Ge­büh­ren, meint aber, das Aus­la­gen ver­lan­gen zu kön­nen. Ist das richtig? NACH DIE­SEM BLOCK GEHT ES WEI­TER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### #####...

Was steckt hin­ter Ver­fü­gungs­be­rech­tig­ten und wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten beim Kontenabruf?

Bei ei­nem Kon­ten­ab­ruf, der un­mit­tel­bar nach § 93 AO oder über § 6 Abs. 6 UVG, § 802l Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO ein­ge­holt wird, er­scheint der Schuld­ner un­ter Um­stän­den nicht nur als Kon­to­in­ha­ber, son­dern auch als Ver­fü­gungs­be­rech­tig­ter oder wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ter für Kon­ten Drit­ter. Was steckt da­hin­ter und wel­che Mög­lich­kei­ten er­ge­ben sich ggf. dar­aus für...

Mus­ter­ersu­chen um Ab­nah­me der Vermögensauskunft

In den meis­ten Län­dern darf die Voll­stre­ckungs­be­hör­de in der Ver­wal­tungs­voll­stre­ckung den Ge­richts­voll­zie­her um die Ab­nah­me der Ver­mö­gens­aus­kunft er­su­chen. Das Er­su­chen könn­te wie folgt aussehen: NACH DIE­SEM BLOCK GEHT ES WEI­TER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### #####...

Aus­kunft nach FamFG oder Ver­mö­gens­aus­kunft beim Gerichtsvollzieher?

In § 235 Abs. 1, 2 FamFG sieht das Ge­setz für Un­ter­halts­gläu­bi­ger die Mög­lich­keit vor, ei­ne Aus­kunft des Un­ter­halts­schuld­ners über des­sen Ein­künf­te, Ver­mö­gen so­wie per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se zu ver­lan­gen. In wel­chem Ver­hält­nis steht die­se Aus­kunft zur Ab­nah­me der Ver­mö­gens­aus­kunft ge­gen­über dem Ge­richts­voll­zie­her (§ 120 Abs. 1...

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