In den meisten Ländern darf die Vollstreckungsbehörde in der Verwaltungsvollstreckung den Gerichtsvollzieher um die Abnahme der Vermögensauskunft ersuchen. Das Ersuchen könnte wie folgt aussehen:
An das
Amtsgericht …
– Gerichtsvollzieherverteilerstelle –
Ersuchen um Abnahme der Vermögensauskunft
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen der folgenden öffentlich-rechtlichen Forderung der Stadt Musterhausen gegen [vollständiger Name des Schuldners]
[Forderungsaufstellung, jeweils mit Grund und Höhe]
ersuche ich die Gerichtsvollzieher/den Gerichtsvollzieher nach [Sachsen: § 17 Abs. 1 SächsVwVG i. V. m. § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO; Sachsen-Anhalt: