Eine häufig diskutierte Frage ist, ob Erzwingungshaft nach § 96 OWiG dann angeordnet werden darf, wenn es sich bei dem Bußgeld um eine Insolvenzforderung handelt. Die Antwort auf diese Frage hat auch entscheidende Auswirkungen auf die Vollstreckungsverjährung. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Musterformulierung für Pfändung bei Kontoleihe
Nicht wenige Schuldner haben kein eigenes Konto und lassen ihr Arbeitseinkommen oder ihre Sozialleistungen auf das Konto eines Freundes, der Oma, des Lebensgefährten usw. überweisen (sogenannte Kontoleihe). Der Gläubiger sollte in dieser Konstellation den angeblichen Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten nach § 667 BGB pfänden und...
Pfändung von Vergütungsansprüchen bei Selbständigen und Freiberuflern
[Erweiterte Fassung] Selbständig und freiberuflich tätige Schuldner sind in der Zwangsvollstreckung eine Zielgruppe mit einigen Besonderheiten. Das beginnt bei der Sachaufklärung und setzt sich in der Forderungspfändung fort. Wenn der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde Glück hat, gibt der Schuldner in seiner Vermögensauskunft auf der zweiten...
Bevorrechtigte bzw. privilegierte Forderungen
In der privat- und öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung gibt es verschiedene Forderungsarten, die bevorrechtigt bzw. privilegiert vollstreckt werden dürfen. Es handelt sich um Forderungen aus vorsätzlich begangenen Handlungen (§ 850f Abs. 2 ZPO),darunter privat-rechtliche Forderungen aus vorsätzlich begangenen Handlungen, z. B...
Vollstreckungshilfeersuchen an das Land Berlin
Bei Vollstreckungshilfeersuchen für öffentlich-rechtliche Forderungen an Behörden des Landes Berlin ist Vorsicht geboten. Hintergrund ist, dass das Land Berlin unabhängig von Gebühren und Auslagen grundsätzlich eine “Vollstreckungspauschale” erhebt (§ 8 Abs. 7, Abs. 2 VwVfG BE). Sie beträgt derzeit 41,00 € (§ 8 Abs. 4 VwVfG BE i. V. m. § 1 Abs. 1 der...
Änderungen durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (kurz: PKoFoG) wird weitüberwiegend am 01.12.2021 in Kraft treten. Es bringt eine ganze Reihe an Änderungen beim Pfändungsschutzkonto mit sich, hält aber auch einige andere Kleinigkeiten bereit. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
