Manchmal zieht ein Schuldner um oder heiratet und nimmt den Namen seines Ehegatten an. Beantragt der Gläubiger später den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, kann es passieren, dass er vom Vollstreckungsgericht eine Zwischenverfügung erhält und dazu auffordert wird, eine Rechtsnachfolgeklausel mit Zustellungsnachweis (§§ 727, 750 Abs...
Zusammenrechnung von Kurzarbeitergeld und Arbeitseinkommen
[aktualisierte Fassung vom 03.08.2021] Der Pfändung von Kurzarbeitergeld kommt seit dem Ausbruch der Pandemie eine deutlich höhere Bedeutung zu als bisher (Hinweise und Formulierungsvorschlag). Umstritten ist dabei, ob der Arbeitgeber das gepfändete Kurzarbeitergeld von sich aus mit dem ebenfalls gepfändeten Lohn zusammenrechnen muss (so LAG Hamm...
Pfändbarkeit von Witwenrente und Witwengeld
Immer wieder taucht in der Praxis die Frage auf, ob und inwieweit Witenwente und Witengeld pfändbar sind, die von der Schuldnerin oder dem Schuldner bezogen werden, weil der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin bereits verstorben ist. Für Unsicherheiten bei privat-rechtlichen Gläubigern und Vollstreckungsbehörden sorgt dabei vor allem die Regelung in §...
Ablehnung von Vergleichsangeboten über öffentlich-rechtliche Forderungen
Die Vollstreckungsbehörde treibt eine öffentliche-rechtliche Forderung bei. Der Schuldner legt ein “Vergleichsangebot für eine gütliche Einigung” vor. Danach soll sich “die Sache” nach sofortiger Zahlung des halben Forderungsbetrages “erledigt” haben. In welcher Form ist ein derartiges Vergleichsangebot abzulehnen und kann der Schuldner die...
Vollstreckung von Kindesunterhalt und Ehegatteneinkommen
Ein Sachverhalt, wie er in der Praxis der Unterhaltsvollstreckung immer wieder vorkommt: Der Gläubiger betreibt wegen Unterhaltsforderungen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, der mit seiner Ehefrau zusammenlebt und die ihrerseits über ein eigenes Einkommen von 2.000,00 € verfügt. Das eigene Arbeitseinkommen des Schuldners bleibt hinter...
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Höhe des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO
REDAKTIONELLER LEITSATZ Der notwendige eigene Unterhalt des Schuldners nach § 850d ZPO ist auf Null festzusetzen bzw. zu reduzieren, wenn der notwendige Bedarf des Schuldners durch die Einkünfte seines Ehegatten tatsächlich gedeckt ist. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
