Lebt der Schuldner im Ausland, gelingt es der Vollstreckungsbehörde bzw. dem Gläubiger hin und wieder, Forderungen zu ermitteln, die sich gegen Drittschuldner in Deutschland richten, z. B. Arbeitseinkommen bei einem deutschen Arbeitgeber, Konten bei deutschen Kreditinstituten oder ausländischen Kreditinstituten mit einer Zweigniederlassung in...
Unterhaltstitel in Verfahrensstandschaft und spätere Beistandschaft
Eine Fallgestaltung, die in der Praxis immer wieder auftritt: Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, macht den Kindesunterhalt im Wege einer sogenannten Verfahrensstandschaft geltend, d. h. fordert ihn von dem anderen Elternteil im eigenen Namen für die Kinder. Der daraus entstehende Vollstreckungstitel weist damit diesen...
Musterersuchen um Abnahme der Vermögensauskunft
In den meisten Ländern darf die Vollstreckungsbehörde in der Verwaltungsvollstreckung den Gerichtsvollzieher um die Abnahme der Vermögensauskunft ersuchen. Das Ersuchen könnte wie folgt aussehen: ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Musterersuchen um Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
Mit etwas Glück verfügt der Schuldner über Immobiliareigentum. In diesem Fall sollte die Vollstreckungsbehörde in der Verwaltungsvollstreckung das Grundbuchamt um die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ersuchen. Das Ersuchen könnte wie folgt aussehen: ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Übergangszeitraum nach Forderungspfändung?
Ab wann muss ein Drittschuldner einen Pfändungsbeschluss beachten? Gibt es einen Übergangszeitraum, für den der Drittschuldner zunächst Gelegenheit hat, den Schuldner zu identifizieren, den die Pfändung betrifft? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Festsetzungsbescheid für Erhöhungsbeträge nach § 905 ZPO
Dem Schuldner steht auf seinem Pfändungsschutzkonto der Grundfreibetrag nach § 899 ZPO zur Verfügung (1. Stufe des Kontopfändungsschutzes). Möglicherweise hat er zusätzlich Anspruch auf Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO (2. Stufe des Kontopfändungsschutzes). Damit ist die Vollstreckungsbehörde nach einer Pfändung des Kontos grundsätzlich nicht befasst...
