Mit etwas Glück verfügt der Schuldner über Immobiliareigentum. In diesem Fall sollte die Vollstreckungsbehörde in der Verwaltungsvollstreckung das Grundbuchamt um die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ersuchen. Das Ersuchen könnte wie folgt aussehen:
An das
Amtsgericht …
– Grundbuchamt –
Ersuchen um Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch von …, Blatt …
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen der folgenden öffentlich-rechtlichen Forderung der Stadt Musterhausen gegen [vollständiger Name des Schuldners]
[Forderungsaufstellung]
ersuche ich Sie nach [Sachsen: § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwVG i. V. m. § 322 Abs. 3 AO; Sachsen-Anhalt: