[um aktuelle Rechtsprechung ergänzte Fassung vom 24.06.2021] In Zeiten von Corona nimmt der Bezug von Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III) massiv zu. Unter den Betroffenen befinden sich naturgemäß auch viele Vollstreckungsschuldner, bei denen beispielsweise Abgabenforderungen, Bußgelder, Unterhalt oder andere privat-rechtliche Geldforderungen...
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren für Differenzen zwischen UV-Leistung und Unterhaltsanspruch?
Ein Kind bezog in der Vergangenheit Leistungen nach dem UVG. Der Leistungsbezug ist zwischenzeitlich beendet und die Unterhaltsvorschusskasse hat bisher die übergegangenen Forderungen nicht titulieren lassen. Der Beistand oder Rechtsanwalt des Kindes möchte nun im vereinfachten Unterhaltsverfahren den laufenden Unterhalt titulieren lassen...
Zahlung von Gerichtsvollzieherkosten beim Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Hin und wieder gelingt es einem Gerichtsvollzieher, den Schuldner zu einer Vollzahlung zu bewegen. Teilweise fordert der Gerichtsvollzieher den Schuldner dabei nicht nur auf, die Hauptforderung, etwaige Zinsen und die Kosten des aktuellen Vollstreckungsauftrages zu begleichen, sondern auch die Kosten aus zurückliegenden Vollstreckungsaufträgen...
Bevorrechtigte bzw. privilegierte Forderungen
In der privat- und öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung gibt es verschiedene Forderungsarten, die bevorrechtigt bzw. privilegiert vollstreckt werden dürfen. Es handelt sich um Forderungen aus vorsätzlich begangenen Handlungen (§ 850f Abs. 2 ZPO),darunter privat-rechtliche Forderungen aus vorsätzlich begangenen Handlungen, z. B...
Vollstreckung von Kindesunterhalt und Ehegatteneinkommen
Ein Sachverhalt, wie er in der Praxis der Unterhaltsvollstreckung immer wieder vorkommt: Der Gläubiger betreibt wegen Unterhaltsforderungen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, der mit seiner Ehefrau zusammenlebt und die ihrerseits über ein eigenes Einkommen von 2.000,00 € verfügt. Das eigene Arbeitseinkommen des Schuldners bleibt hinter...
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Höhe des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO
REDAKTIONELLER LEITSATZ Der notwendige eigene Unterhalt des Schuldners nach § 850d ZPO ist auf Null festzusetzen bzw. zu reduzieren, wenn der notwendige Bedarf des Schuldners durch die Einkünfte seines Ehegatten tatsächlich gedeckt ist. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...