Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat am Grundstück des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Später wechselt der Eigentümer des Grundstücks und die Zwangsversteigerung soll betrieben werden. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde fragt sich, ob dafür ein Duldungstitel bzw. ‑bescheid gegen den neuen...
Zwangssicherungshypothek für öffentlich-rechtliche Forderung
Hin und wieder kommen Grundbuchämter auf seltsame Ideen. Zum Beispiel, dass eine Zwangssicherungshypothek für eine öffentliche-rechtliche Forderung nur dann in das Grundbuch eingetragen werden könne, wenn ein Zusammenhang mit dem Grundstück bestehe. Danach soll beispielsweise eine Hundesteuerforderung ausgeschlossen sein. Trifft diese...
Unbekannte Erben mit Grundstück
Ein Thema, das in der Verwaltungs- und Zwangsvollstreckung immer wieder auftaucht: Der Schuldner ist verstorben und das Nachlassgericht teilt auf Anfrage mit, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Der Schuldner war jedoch Eigentümer eines Grundstücks. Welche Möglichkeiten haben Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörde in...
Musterersuchen um Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
Mit etwas Glück verfügt der Schuldner über Immobiliareigentum. In diesem Fall sollte die Vollstreckungsbehörde in der Verwaltungsvollstreckung das Grundbuchamt um die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ersuchen. Das Ersuchen könnte wie folgt aussehen: ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem...
Zwangssicherungshypothek und Auflassungsvormerkung
Hin und wieder kommt es dazu, dass der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde eine Zwangssicherungshypothek an dem Grundstück des Schuldners eintragen lässt, aber zu diesem Zeitpunkt bereits eine Auflassungsvormerkung zugunsten eines Dritten eingetragen war. Was passiert in diesem Fall aus Sicht des Gläubigers bzw. der Vollstreckungsbehörde? Und wie...
Zwangssicherungshypothek und Forderungsart
In einem Seminar kam kürzlich die Auffassung auf, dass Zwangssicherungshypotheken nur wegen “grundstücksbezogener Forderungen“ (z. B. Grundsteuern) im Grundbuch eingetragen werden könnten. Darauf gibt es eine klare Antwort: Das trifft nicht zu. NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### #####...