In einem Seminar kam kürzlich die Auffassung auf, dass Zwangssicherungshypotheken nur wegen “grundstücksbezogener Forderungen“ (z. B. Grundsteuern) im Grundbuch eingetragen werden könnten. Darauf gibt es eine klare Antwort: Das trifft nicht zu. NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### #####...
14. Juli 2020
Zwangssicherungshypothek und Forderungsart
14Juli