Ein Thema, das in der Verwaltungs- und Zwangsvollstreckung immer wieder auftaucht: Der Schuldner ist verstorben und das Nachlassgericht teilt auf Anfrage mit, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Der Schuldner war jedoch Eigentümer eines Grundstücks. Welche Möglichkeiten haben Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörde in dieser Konstellation?
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Weitgehend bekannt ist die Nachlasspflegschaft nach § 19…