Un­be­kann­te Er­ben mit Grundstück

Ein The­ma, das in der Ver­wal­tungs- und Zwangs­voll­stre­ckung im­mer wie­der auf­taucht: Der Schuld­ner ist ver­stor­ben und das Nach­lass­ge­richt teilt auf An­fra­ge mit, dass die Er­ben un­be­kannt sei­en und nicht von Amts we­gen er­mit­telt wür­den. Der Schuld­ner war je­doch Ei­gen­tü­mer ei­nes Grund­stücks. Wel­che Mög­lich­kei­ten ha­ben Gläu­bi­ger bzw. Voll­stre­ckungs­be­hör­de in die­ser Konstellation?

Nach die­sem Block geht es wei­ter.
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Da­für müs­sen Sie ein­ge­loggt sein.
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Sie sind ein­ge­loggt, se­hen aber trotz­dem
nicht den voll­stän­di­gen Bei­trag? Oder Ih­nen
wird kei­ne Mög­lich­keit zum Log­in an­ge­zeigt?
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Dann liegt ein Pro­blem mit den Coo­kies vor.
Pro­bie­ren sie al­ter­na­tiv ei­nen an­de­ren Brow­ser.
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Weit­ge­hend be­kannt ist die Nach­lass­pfleg­schaft nach § 19…

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