Aus Gläubigersicht kommen gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Erinnerung nach § 766 ZPO und die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO in Betracht. Letztere ist immer dann einschlägig, wenn das Vollstreckungsgericht eine Entscheidung getroffen, d. h. über einen konkreten Antrag des Gläubigers entschieden hat (vgl. z. B. OLG Koblenz...
Die Pfändungsverfügung und der unbekannt verzogene Schuldner
Der Schuldner ist unbekannt verzogen. Eine routinemäßige Abfrage bei der Deutschen Rentenversicherung liefert einen Treffer, die Abfrage des Melderegisters bleibt allerdings erfolglos. Die daraufhin erlassene Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird dem Arbeitgeber erfolgreich zugestellt. Für die Vollstreckungsbehörde stellt sich danach die...
Kostenfrei wohnender Vollstreckungsschuldner
Immer wieder erklären Schuldner im Vermögensverzeichnis, dass sie kostenfrei wohnen würden, z. B. bei ihrer Mutter oder Freunden und Bekannten. Welche Auswirkungen hat das auf den pfandfreien Betrag bei der Vollstreckung in den Lohn, die Sozialleistungen oder das Konto des Schuldner? Kann ab in diesen Fällen abgesenkt werden? Dafür ist zwischen der...
Zahlungsverjährung bei der Pfändung künftiger Forderungen
Bei Forderungen, deren Verjährung sich nach der AO richtet, wird die Zahlungsverjährung u. a. durch eine Vollstreckungsmaßnahme unterbrochen (§ 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO). Dabei ist zwischen einer punktuellen (231 Abs. 1 AO) und dauerhaften Unterbrechung (§ 231 Abs. 2 AO). zu unterscheiden. Bei bestimmten Vollstreckungsmaßnahmen erstreckt sich die...
Bevorrechtigte bzw. privilegierte Forderungen
In der privat- und öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung gibt es verschiedene Forderungsarten, die bevorrechtigt bzw. privilegiert vollstreckt werden dürfen. Es handelt sich um Forderungen aus vorsätzlich begangenen Handlungen (§ 850f Abs. 2 ZPO),darunter privat-rechtliche Forderungen aus vorsätzlich begangenen Handlungen, z. B...
Änderungen durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (kurz: PKoFoG) wird weitüberwiegend am 01.12.2021 in Kraft treten. Es bringt eine ganze Reihe an Änderungen beim Pfändungsschutzkonto mit sich, hält aber auch einige andere Kleinigkeiten bereit. NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ##########...