Lebt der Schuldner im Ausland, gelingt es der Vollstreckungsbehörde bzw. dem Gläubiger hin und wieder, Forderungen zu ermitteln, die sich gegen Drittschuldner in Deutschland richten, z. B. Konten bei deutschen Kreditinstituten oder ausländischen Kreditinstituten mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Kommen insoweit Pfändungs- und...
Festsetzungsbescheid für Erhöhungsbeträge nach § 905 ZPO
Dem Schuldner steht auf seinem Pfändungsschutzkonto der Grundfreibetrag nach § 899 ZPO zur Verfügung (1. Stufe des Kontopfändungsschutzes). Möglicherweise hat er zusätzlich Anspruch auf Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO (2. Stufe des Kontopfändungsschutzes). Damit ist die Vollstreckungsbehörde nach einer Pfändung des Kontos grundsätzlich nicht befasst...
Fehlende Unterhaltsgewährung in der Verwaltungsvollstreckung
[Aktualisierte Fassung vom 06.02.2022] Ist der Schuldner anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, steht ihm ein erhöhter pfandfreier Betrag zu, wenn er ihnen auch tatsächlich Unterhalt gewährt (§ 850c Abs. 2 S. 1 ZPO: „Gewährt der Sch. […] Unterhalt“). Der Arbeitgeber berücksichtigt bei der Ermittlung des pfandfreien Betrages jedoch in der...
Verwertung des gepfändeten Sparguthabens
Hat der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde erfolgreich ein Sparguthaben des Schuldners gepfändet, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, welche Bedeutung dabei das Sparbuch hat und was getan werden kann, wenn das Kreditinstitut das Guthaben nur gegen Vorlage des Sparbuchs an den Gläubiger auszahlen will. NACH DIESEM BLOCK GEHT ES...
Hinterlegungsverlangen bei Gläubigerkonkurrenz
Immer wieder kommt es vor, dass ein Gläubiger oder eine Vollstreckungsbehörde beispielsweise das Arbeitseinkommen des Schuldners nicht alleine gepfändet hat, sondern mit anderen öffentlich- oder privatrechtlichen Gläubigern konkurriert. Hin und wieder bestehen dabei Anhaltspunkte dafür, dass der Drittschuldner die Reihenfolge der konkurrierenden...
Ratenzahlungsvereinbarung bei laufender Pfändung
[Aktualisierte Fassung vom 21.09.2021] Gelingt es, mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen, möchte er natürlich über bereits gepfändete Forderungen — z. B. sein Kontoguthaben und sein Arbeitseinkommen — wieder uneingeschränkt verfügen. Solange der Schuldner die Vereinbarung einhält, ist das aus Sicht des Gläubigers auch...