Ein Sachverhalt, wie er in der Praxis der Unterhaltsvollstreckung immer wieder vorkommt: Der Gläubiger betreibt wegen Unterhaltsforderungen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, der mit seiner Ehefrau zusammenlebt und die ihrerseits über ein eigenes Einkommen von 2.000,00 € verfügt. Das eigene Arbeitseinkommen des Schuldners bleibt hinter...
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Höhe des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO
REDAKTIONELLER LEITSATZ Der notwendige eigene Unterhalt des Schuldners nach § 850d ZPO ist auf Null festzusetzen bzw. zu reduzieren, wenn der notwendige Bedarf des Schuldners durch die Einkünfte seines Ehegatten tatsächlich gedeckt ist. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Höhe des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO
REDAKTIONELLE LEITSÄTZE Der Besserstellungszuschlag für Erwerbstätige beträgt regelmäßig 25 % des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs und darf dem Schuldner nur für die Monate zukommen, in denen er die mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwendungen zu tragen hat. Die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft sind insoweit zu...
Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei § 850d ZPO mangels Unterhaltsgewährung oder ‑verlangen
REDAKTIONELLER LEITSATZ Wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechtigte Unterhalt gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVG verlangt oder der Schuldner Unterhaltszahlungen tatsächlich leistet, kann die Unterhaltsvorschusskasse Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner zunächst ohne Berücksichtigung dieses Unterhaltsberechtigten pfänden und sich zur...
Mietfreies Wohnen und Besserstellungszuschlag bei § 850d ZPO
REDAKTIONELLE LEITSÄTZE Bei der Bemessung des notwendigen Schuldnerunterhalts nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO ist ein mietfreies Wohnen als vermögenswerter Vorteil zu berücksichtigen. Der Besserstellungszuschlag für Erwerbstätige beträgt 25 % des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Unterhaltsvollstreckung und Teilzahlung an vorrangige Berechtigte
Bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen ist dem Schuldner neben seinem eigenen notwendigen Unterhalt das pfandfrei zu belassen, was er “zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigte” benötigt (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO). In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass...