Manchmal berechnet ein Gerichtsvollzieher für einen Vollstreckungsauftrag beim Rückgriff nach § 7 UVG zwar keine Gebühren, meint aber, das Auslagen verlangen zu können. Ist das richtig? NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### #####...
Musterersuchen um Abnahme der Vermögensauskunft
In den meisten Ländern darf die Vollstreckungsbehörde in der Verwaltungsvollstreckung den Gerichtsvollzieher um die Abnahme der Vermögensauskunft ersuchen. Das Ersuchen könnte wie folgt aussehen: NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### #####...
Auskunft nach FamFG oder Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher?
In § 235 Abs. 1, 2 FamFG sieht das Gesetz für Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit vor, eine Auskunft des Unterhaltsschuldners über dessen Einkünfte, Vermögen sowie persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen. In welchem Verhältnis steht diese Auskunft zur Abnahme der Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher (§ 120 Abs. 1...
Pfändungsanträge und Vollstreckungsaufträge mit dem beBPo
Zum Jahreswechsel ist die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Behörden u. a. in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG in Kraft getreten (§ 130d ZPO, § 14b FamFG). Das betrifft auch die Tätigkeit von Vollstreckungsbehörden und Jugendämtern, die bei den Vollstreckungsgerichten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragen und...
Vermögensauskunft und erkrankte Schuldner
Der Schuldner erteilt die Vermögensauskunft nicht. Er legte bereits mehrfach das Attest eines Arztes vor, wonach er behördlich nicht vernehmungsfähig sei. Was können Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörde tun? NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### #####...
Selbständiger oder Freiberufler ohne Aufträge oder Außenstände
Ein weiteres, immer wieder auftretendes Problem bei der Vermögensauskunft: Der Schuldner gibt im Vermögensverzeichnis an, selbständig oder freiberuflich tätig zu sein, aber derzeit weder Aufträge noch Außenstände zu haben. Teilweise wird auch die Höhe eines monatlichen Umsatz bzw. Gewinns offenbart, aber dem Ergänzungsblatt I kann der Gläubiger...