Ein Gläubiger bzw. eine Vollstreckungsbehörde stellt fest, dass der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, weil die “Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen” sei. Sie fragt sich, ob weitere Vollstreckungsmaßnahmen, zB die Pfändung des bekannten Kontos, deshalb keinen Sinn machen bzw. ob sie überhaupt durchgeführt werden dürften. ##### #####...
Gerichtsvollzieherauslagen beim Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
Manchmal berechnet ein Gerichtsvollzieher für einen Vollstreckungsauftrag beim Rückgriff nach § 7 UVG zwar keine Gebühren, meint aber, das Auslagen verlangen zu können. Ist das richtig? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block...
Was steckt hinter Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten beim Kontenabruf?
Bei einem Kontenabruf, der unmittelbar nach § 93 AO oder über § 6 Abs. 6 UVG, § 802l Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO eingeholt wird, erscheint der Schuldner unter Umständen nicht nur als Kontoinhaber, sondern auch als Verfügungsberechtigter oder wirtschaftlich Berechtigter für Konten Dritter. Was steckt dahinter und welche Möglichkeiten ergeben sich ggf. daraus für...
Musterersuchen um Abnahme der Vermögensauskunft
In den meisten Ländern darf die Vollstreckungsbehörde in der Verwaltungsvollstreckung den Gerichtsvollzieher um die Abnahme der Vermögensauskunft ersuchen. Das Ersuchen könnte wie folgt aussehen: ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Auskunft nach FamFG oder Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher?
In § 235 Abs. 1, 2 FamFG sieht das Gesetz für Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit vor, eine Auskunft des Unterhaltsschuldners über dessen Einkünfte, Vermögen sowie persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen. In welchem Verhältnis steht diese Auskunft zur Abnahme der Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher (§ 120 Abs. 1...
Pfändungsanträge und Vollstreckungsaufträge mit dem beBPo
Zum Jahreswechsel ist die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Behörden u. a. in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG in Kraft getreten (§ 130d ZPO, § 14b FamFG). Das betrifft auch die Tätigkeit von Vollstreckungsbehörden und Jugendämtern, die bei den Vollstreckungsgerichten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragen und...