REDAKTIONELLER LEITSATZ Der notwendige eigene Unterhalt des Schuldners nach § 850d ZPO ist auf Null festzusetzen bzw. zu reduzieren, wenn der notwendige Bedarf des Schuldners durch die Einkünfte seines Ehegatten tatsächlich gedeckt ist. NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ##########...
Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten nach § 850c VI ZPO
AMTLICHE LEITSÄTZE Das Kindergeld stellt kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO [jetzt: § 850c Abs. 6 ZPO] dar. Das gilt auch dann, wenn das Kind erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO [jetzt: § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO] ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 IXa ZB 322/03, ZVI 2004, 387). Das Insolvenzgericht als...
Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei § 850d ZPO mangels Unterhaltsgewährung oder ‑verlangen
REDAKTIONELLER LEITSATZ Wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechtigte Unterhalt gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVG verlangt oder der Schuldner Unterhaltszahlungen tatsächlich leistet, kann die Unterhaltsvorschusskasse Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner zunächst ohne Berücksichtigung dieses Unterhaltsberechtigten pfänden und sich zur...
Kontoleihe und Arbeitslosengeld
Nicht wenige arbeitslose Schuldner haben kein eigenes Konto und das Jobcenter überweist das ALG II für die Bedarfsgemeinschaft auf das Konto ihrer nicht-schuldnerischen Lebensgefährtin. Der Gläubiger kann in dieser Konstellation den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen die Lebensgefährtin nach § 667 BGB pfänden und sich zur Einziehung überweisen...
Pflegegeld in der Vollstreckung
Die Vollstreckungsbehörde der Stadt Musterhausen hat wegen einer öffentlich-rechtlichen Forderung das Pfändungsschutzkonto des Schuldners gepfändet. Darauf beantragt der Schuldner, den pfandfreien Betrag nach § 850k Abs. 4 ZPO iVm mit den Verweisungsnormen aus dem Verwaltungsvollstreckungsrecht (zB § 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG iVm § 319 AO) um das...
Pfändbarkeit von Sozialleistungen
Fragen zur Pfändbarkeit von laufenden Sozialleistungen in Geld treten immer wieder auf. Zunächst ist prüfen, ob § 54 Abs. 3 SGB I oder das jeweilige Leistungsgesetz (z. B. das SGB II) ein Pfändungsverbot enthält. Ist das nicht der Fall, gilt § 54 Abs. 4 SGB I: Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden...