[Aktualisierte Fassung vom 25.04.2024] Ergibt sich in der Verwaltungsvollstreckung erst nach dem Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, dass ein Unterhaltsberechtigter des Schuldners über eigene Bareinkünfte verfügt, bedarf es eines separaten Bescheids über die Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO. Dabei ist unter anderem zu...
Bescheid zur Nichtberücksichtigung eines Kindes wegen Naturalunterhalt vom anderen Elternteil
[Aktualisierte Fassung vom 24.04.2024] Unterhaltsberechtigte des Schuldners mit eigenem Einkommen können in der Verwaltungsvollstreckung bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen werden (§ 850c Abs. 6 ZPO i. V. m. mit den jeweiligen Verweisungsnormen). Das gilt auch für den Naturalunterhalt, den...
Unterhaltspflichten des Schuldners und das Pfändungsschutzkonto
[Aktualisierte Fassung vom 21.04.2024] Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat wegen einer gewöhnlichen Geldforderung das Guthaben des Schuldners auf seinem Pfändungsschutzkonto gepfändet. Der Schuldner beantragt daraufhin beim Amtsgericht bzw. der Vollstreckungsbehörde, dass eine von ihm erfüllte Unterhaltspflicht bei der Berechnung des...
Privilegierte Kontopfändung in der Verwaltungsvollstreckung
Mehrere Verwaltungsvollstreckungsgesetze ermöglichen für verschiedene Forderungsarten eine privilegierte Pfändung von Pfändungsschutzkonten, bei der ein von der Vollstreckungsbehörde festgesetzter Betrag an die Stelle des dem Schuldner vom Kreditinstitut belassenen Betrages tritt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung könnte am Beispiel...
Erstattung der privaten Krankenversicherung
Der privatrechtliche Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Konto des Schuldners gepfändet. Dort geht die Erstattung seiner privaten Krankenversicherung für eine ärztliche Rechnung über 3.000,00 € ein. Der Schuldner beantragt daraufhin die “Freigabe” dieser Zahlung. Besteht ein entsprechender Anspruch? ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Neue Beträge mit Relevanz für die Zwangsvollstreckung
Bereits seit 01.07.2023 gelten die neuen pfandfreien Beträge nach § 850c ZPO. Zum 01.01.2024 werden weitere vollstreckungsrelevante Beträge angepasst. So steigen die Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 SGB XII erneut deutlich an. Sie sind an verschiedenen Stellen von Bedeutung: pfandfreie Beträge nach § 850d ZPO pfandfreie Beträge nach § 850f Abs...