Be­scheid zur Nicht­be­rück­sich­ti­gung ei­nes Kin­des we­gen Na­tur­al­un­ter­halt vom an­de­ren Elternteil

[Ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 24.04.2024] Un­ter­halts­be­rech­tig­te des Schuld­ners mit ei­ge­nem Ein­kom­men kön­nen in der Ver­wal­tungs­voll­stre­ckung bei der Be­rech­nung des un­pfänd­ba­ren Ein­kom­mens ganz oder teil­wei­se un­be­rück­sich­tigt ge­las­sen wer­den (§ 850c Abs. 6 ZPO i. V. m. mit den je­wei­li­gen Ver­wei­sungs­nor­men). Das gilt auch für den Na­tur­al­un­ter­halt, den ein Kind des Schuld­ners von dem an­de­ren El­tern­teil er­hält. Das ha­be ich hier dar­ge­stellt. Wur­de die Nicht­be­rück­sich­ti­gung nicht be­reits in der Pfän­dungs- und Ein­zie­hungs­ver­fü­gung an­ge­ord­net, ist ein se­pa­ra­ter Be­scheid erforderlich.

Er könn­te wie folgt aussehen:

##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach die­sem Block geht es wei­ter. Da­für müs­sen Sie ein­ge­loggt sein. Sie sind ein­ge­loggt, se­hen aber trotz­dem nicht den voll­stän­di­gen Bei­trag, oder Ih­nen wird kei­ne Mög­lich­keit zum Log­in an­ge­zeigt? Dann liegt ein Pro­blem mit den Coo­kies vor. Pas­sen Sie Ih­re Aus­wahl an, pro­bie­ren sie ei­nen an­de­ren Brow­ser oder le­sen Sie den Ar­ti­kel hier. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ####…

Ka­te­go­rien