Gesetzliche Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich nach § 850d Abs. 1 S. 1 bis 3 ZPO privilegiert. Für die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig gewordenen (sog. überjährigen) Rückstände gilt das allerdings nicht, wenn „nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass sich der Schuldner seiner Zahlungspflicht...
Mehrarbeitsvergütung in der Pfändung
Nach § 850a Nr. 1 ZPO ist die Hälfte der “für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens” unpfändbar. Doch was heißt das genau? Ab liegt tatsächlich eine Mehrarbeit in diesem Sinne vor? Dazu folgendes Beispiel: Der Schuldner Ingo Notlage arbeitet 35 Wochenstunden bei der Musterbank AG für 1.000,00 € netto monatlich. Es...
Rückforderung bei versehentliche Drittschuldnerzahlung
[Erweitere Fassung vom 30.07.2022] Ab und zu erhalten der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde nach der Pfändung eine Zahlung des Drittschuldners, die er kurz darauf wieder zurückfordert, weil die Überweisung eine versehentliche Doppelzahlung gewesen sei, ein technisches Problem vorgelegen habe usw. Ein konkretes Beispiel: Der Drittschuldner hat...
Verzögerungsrüge beim PfÜb-Antrag
Immer wieder kommt es in der Praxis dazu, dass der Gläubiger den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und danach für mehrere Monats nichts hört. Weder wird der Beschluss erlassen, noch teilt das Vollstreckungsgericht mit, was gegen den Erlass sprechen soll. Was kann der Gläubiger in diesem Fall tun? ##### ##### ##### ##### #####...
Unterhaltsvollstreckung & Arbeitslosengeld II
Wie ich hier bereits ausgeführt habe, hat der BGH Anfang 2020 entschieden, dass ALG II bei einer erweiterten Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850d ZPO den Pfändungsfreibetrags mindert, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung das sozialhilferechtliche Existenzminimum des Schuldners gesichert bleibt (BGH, Beschluss vom 15.01.2020, Az...
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde prüft nach der Pfändung des Arbeitseinkommens die Lohnsabrechnung des Schuldners und erblickt unter anderem einen Bezug von 1.000,00 € brutto, der mit der Lohnart “1600 (Urlaubslohn, Std.)” gekennzeichnet ist. Der Arbeitgeber behandelt ihn offensichtlich in voller Höhe als unpfändbar. Wie verhält es sich...