Dem Schuldner steht auf seinem Pfändungsschutzkonto der Grundfreibetrag nach § 899 ZPO zur Verfügung (1. Stufe des Kontopfändungsschutzes). Möglicherweise hat er zusätzlich Anspruch auf Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO (2. Stufe des Kontopfändungsschutzes). Damit ist die Vollstreckungsbehörde nach einer Pfändung des Kontos grundsätzlich nicht befasst...
Fehlende Unterhaltsgewährung in der Verwaltungsvollstreckung
[Aktualisierte Fassung vom 06.02.2022] Ist der Schuldner anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, steht ihm ein erhöhter pfandfreier Betrag zu, wenn er ihnen auch tatsächlich Unterhalt gewährt (§ 850c Abs. 2 S. 1 ZPO: „Gewährt der Sch. […] Unterhalt“). Der Arbeitgeber berücksichtigt bei der Ermittlung des pfandfreien Betrages jedoch in der...
Arbeitslosengeld II in der Forderungspfändung
Ein Schuldner bezieht ALG II und ein überschaubares Arbeitseinkommen. Was ergibt sich daraus für die Zwangsvollstreckung und Verwaltungsvollstreckung? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht es weiter. Dafür müssen Sie...
Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkommen bei der Unterhaltsvollstreckung
Ein Unterhaltsgläubiger pfändete das Arbeitseinkommen des Schuldners und trug vor, der Schuldner habe ein unterhaltsberechtigtes Kind, das aber wegen eines eigenen Einkommens von 500 € bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO trotz der Gewährung von Naturalunterhalt nicht zu berücksichtigen sei. Das Amtsgericht sah das anders und...
Drittschuldnerzustellung eines PfÜb
Ein Pfändung- und Überweisungsbeschluss wurde erwirkt, aber der Gerichtsvollzieher teilt mit, dass der Drittschuldner unter der angegebenen Anschrift nicht ermittelt und der Pfändung- sind Überweisungsbeschluss daher nicht zugestellt werden konnte. Durch eine Recherche konnte die neue Anschrift des Drittschuldners festgestellt werden. Muss der Beschluss...
Pfändungsanträge und Vollstreckungsaufträge mit dem beBPo
Zum Jahreswechsel ist die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Behörden u. a. in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG in Kraft getreten (§ 130d ZPO, § 14b FamFG). Das betrifft auch die Tätigkeit von Vollstreckungsbehörden und Jugendämtern, die bei den Vollstreckungsgerichten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragen und...