KategorieForderungspfändung

Fest­set­zungs­be­scheid für Er­hö­hungs­be­trä­ge nach § 905 ZPO

Dem Schuld­ner steht auf sei­nem Pfän­dungs­schutz­kon­to der Grund­frei­be­trag nach § 899 ZPO zur Ver­fü­gung (1. Stu­fe des Kon­to­pfän­dungs­schut­zes). Mög­li­cher­wei­se hat er zu­sätz­lich An­spruch auf Er­hö­hungs­be­trä­ge nach § 902 ZPO (2. Stu­fe des Kon­to­pfän­dungs­schut­zes). Da­mit ist die Voll­stre­ckungs­be­hör­de nach ei­ner Pfän­dung des Kon­tos grund­sätz­lich nicht be­fasst...

Feh­len­de Un­ter­halts­ge­wäh­rung in der Verwaltungsvollstreckung

[Ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 06.02.2022] Ist der Schuld­ner an­de­ren Per­so­nen ge­setz­lich zum Un­ter­halt ver­pflich­tet, steht ihm ein er­höh­ter pfand­frei­er Be­trag zu, wenn er ih­nen auch tat­säch­lich Un­ter­halt ge­währt (§ 850c Abs. 2 S. 1 ZPO: „Ge­währt der Sch. […] Un­ter­halt“). Der Ar­beit­ge­ber be­rück­sich­tigt bei der Er­mitt­lung des pfand­frei­en Be­tra­ges je­doch in der...

Ar­beits­lo­sen­geld II in der Forderungspfändung

Ein Schuld­ner be­zieht ALG II und ein über­schau­ba­res Ar­beits­ein­kom­men. Was er­gibt sich dar­aus für die Zwangs­voll­stre­ckung und Verwaltungsvollstreckung? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach die­sem Block geht es wei­ter. Da­für müs­sen Sie...

Un­ter­halts­be­rech­tig­te mit ei­ge­nen Ein­kom­men bei der Unterhaltsvollstreckung

Ein Un­ter­halts­gläu­bi­ger pfän­de­te das Ar­beits­ein­kom­men des Schuld­ners und trug vor, der Schuld­ner ha­be ein un­ter­halts­be­rech­tig­tes Kind, das aber we­gen ei­nes ei­ge­nen Ein­kom­mens von 500 € bei der Fest­set­zung des pfand­frei­en Be­tra­ges nach § 850d ZPO trotz der Ge­wäh­rung von Na­tur­al­un­ter­halt nicht zu be­rück­sich­ti­gen sei. Das Amts­ge­richt sah das an­ders und...

Dritt­schuld­ner­zu­stel­lung ei­nes PfÜb

Ein Pfän­dung- und Über­wei­sungs­be­schluss wur­de er­wirkt, aber der Ge­richts­voll­zie­her teilt mit, dass der Dritt­schuld­ner un­ter der an­ge­ge­be­nen An­schrift nicht er­mit­telt und der Pfän­dung- sind Über­wei­sungs­be­schluss da­her nicht zu­ge­stellt wer­den konn­te. Durch ei­ne Re­cher­che konn­te die neue An­schrift des Dritt­schuld­ners fest­ge­stellt wer­den. Muss der Be­schluss...

Pfän­dungs­an­trä­ge und Voll­stre­ckungs­auf­trä­ge mit dem beBPo

Zum Jah­res­wech­sel ist die Pflicht zur Nut­zung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs für Be­hör­den u. a. in Ver­fah­ren nach der ZPO und dem FamFG in Kraft ge­tre­ten (§ 130d ZPO, § 14b FamFG). Das be­trifft auch die Tä­tig­keit von Voll­stre­ckungs­be­hör­den und Ju­gend­äm­tern, die bei den Voll­stre­ckungs­ge­rich­ten Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schlüs­se be­an­tra­gen und...

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