Die Vollstreckungsbehörde hat ein Bußgeld beizutreiben. Sie stellt fest, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist, und fragt sich, ob dadurch die Vollstreckungsverjährung unterbrochen ist oder ruht? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Verjährung von Abgabenforderungen und ihre buchhalterische Umsetzung
Für eine Abgabenforderung ist die Zahlungsverjährung eingetreten und in der Kasse stellt sich die Frage, wie dieser Vorgang unterjährig buchhalterisch umzusetzen ist. Ist ein Sollabgang zu buchen? Handelt es sich um eine unbefristete Niederschlagung? Oder ist es gar ein Erlass? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Zahlungs-/Vollstreckungsverjährung für kommunale Beiträge, Benutzungsgebühren und Entgelte
Ob kommunale Bibliothek, Kita oder der Anschluss an die Wasserversorgung — die Frage, nach welchen Vorschriften sich die Zahlungs- bzw. Vollstreckungsverjährung offener Forderungen richtet, stellt sich immer wieder. Die Suche nach der Antwort beginnt bei dem speziellsten Gesetz für die jeweilige Forderungsart, weil es Regelungen zur Verjährung...
Zahlungsverjährung von KiTa-Kostenbeiträgen
Werden für die Nutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen öffentlich-rechtliche Kostenbeiträge (“Elternbeiträge”) erhoben, stellt sich im Rahmen der Beitreibung die Frage, nach welchen Bestimmungen sich die Zahlungsverjährung dieser Forderungen richtet. Gelten dafür die §§ 228 ff. AO i. V. m. dem jeweiligen...
Verjährung von Erstattungsforderungen aus Zuwendungen
Eine Frage, die sich auch in kommunalen Vollstreckungsbehörde hin und wieder stellt: Wie verjährt ein Anspruch auf Erstattung von Zuwendungen, z. B. aus kommunalen Förderprogrammen? Und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Urteil des BVerwG vom 15.03.2017, Az. 10 C 3.16, wonach die „dreijährige Verjährungsfrist in entsprechender Anwendung...
Zahlungsverjährung bei Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nach dem SGB
In § 50 Abs. 4 S. 1 SGB X heißt es: Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt nach Absatz 3 unanfechtbar geworden ist. Demgegenüber regelt § 52 Abs. 2 SGB X: Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 [= ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs...