[Ein passendes Live-Online-Seminar zum Thema “Verjährungsunterbrechung und ‑neubeginn im Vollstreckungskontext” gebe ich am 16.05.2024. Noch schnell hier anmelden.] Die Vollstreckungsbehörde hat ein Bußgeld beizutreiben. Sie stellt fest, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist, und fragt sich, ob dadurch die Vollstreckungsverjährung unterbrochen ist oder ruht?
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