Hat der Schuldner mehrere Arbeitseinkommen (z. B. einen Haupt- und einen Nebenjob), sollte die Vollstreckungsbehörde alle pfänden und in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung die Zusammenrechnung der Einkommen anordnen. Nur dann werden die Drittschuldner den pfandfreien Betrag aus der Summe aller Einkommen ermitteln. Rechtsgrundlage ist § 850e Nr...
Zusammenrechnung von Kurzarbeitergeld und Arbeitseinkommen
[aktualisierte Fassung vom 03.08.2021] Der Pfändung von Kurzarbeitergeld kommt seit dem Ausbruch der Pandemie eine deutlich höhere Bedeutung zu als bisher (Hinweise und Formulierungsvorschlag). Umstritten ist dabei, ob der Arbeitgeber das gepfändete Kurzarbeitergeld von sich aus mit dem ebenfalls gepfändeten Lohn zusammenrechnen muss (so LAG Hamm...
Pfändbarkeit von Witwenrente und Witwengeld
Immer wieder taucht in der Praxis die Frage auf, ob und inwieweit Witenwente und Witengeld pfändbar sind, die von der Schuldnerin oder dem Schuldner bezogen werden, weil der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin bereits verstorben ist. Für Unsicherheiten bei privat-rechtlichen Gläubigern und Vollstreckungsbehörden sorgt dabei vor allem die Regelung in §...
Vollstreckung von Kindesunterhalt und Ehegatteneinkommen
Ein Sachverhalt, wie er in der Praxis der Unterhaltsvollstreckung immer wieder vorkommt: Der Gläubiger betreibt wegen Unterhaltsforderungen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, der mit seiner Ehefrau zusammenlebt und die ihrerseits über ein eigenes Einkommen von 2.000,00 € verfügt. Das eigene Arbeitseinkommen des Schuldners bleibt hinter...
Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Höhe des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO
REDAKTIONELLER LEITSATZ Der notwendige eigene Unterhalt des Schuldners nach § 850d ZPO ist auf Null festzusetzen bzw. zu reduzieren, wenn der notwendige Bedarf des Schuldners durch die Einkünfte seines Ehegatten tatsächlich gedeckt ist. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten nach § 850c VI ZPO
AMTLICHE LEITSÄTZE Das Kindergeld stellt kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO [jetzt: § 850c Abs. 6 ZPO] dar. Das gilt auch dann, wenn das Kind erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO [jetzt: § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO] ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 IXa ZB 322/03, ZVI 2004, 387). Das Insolvenzgericht als...