Kategorievon Arbeitseinkommen

Be­scheid zur Nicht­be­rück­sich­ti­gung ei­nes Un­ter­halts­be­rech­tig­ten mit ei­ge­nem Bareinkommen

[Ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 25.04.2024] Er­gibt sich in der Ver­wal­tungs­voll­stre­ckung erst nach dem Er­lass ei­ner Pfän­dungs- und Ein­zie­hungs­ver­fü­gung, dass ein Un­ter­halts­be­rech­tig­ter des Schuld­ners über ei­ge­ne Bar­ein­künf­te ver­fügt, be­darf es ei­nes se­pa­ra­ten Be­scheids über die Nicht­be­rück­sich­ti­gung nach § 850c Abs. 6 ZPO. Da­bei ist un­ter an­de­rem zu...

Be­scheid zur Nicht­be­rück­sich­ti­gung ei­nes Kin­des we­gen Na­tur­al­un­ter­halt vom an­de­ren Elternteil

[Ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 24.04.2024] Un­ter­halts­be­rech­tig­te des Schuld­ners mit ei­ge­nem Ein­kom­men kön­nen in der Ver­wal­tungs­voll­stre­ckung bei der Be­rech­nung des un­pfänd­ba­ren Ein­kom­mens ganz oder teil­wei­se un­be­rück­sich­tigt ge­las­sen wer­den (§ 850c Abs. 6 ZPO i. V. m. mit den je­wei­li­gen Ver­wei­sungs­nor­men). Das gilt auch für den Na­tur­al­un­ter­halt, den...

Voll­stre­ckungs­recht­li­che Be­deu­tung der “Win­terbau­um­la­ge” oder “Win­ter­be­schäf­ti­gungs­um­la­ge”

Ein Gläu­bi­ger bzw. ei­ne Voll­stre­ckungs­be­hör­de hat das Ar­beits­ein­kom­men des Schuld­ners ge­pfän­det und da­nach beim Ar­beit­ge­ber die Lohn­ab­rech­nun­gen an­ge­for­dert. Dort wird ein “Ar­beit­neh­mer­an­teils an der Win­terbau­um­la­ge” ab­ge­zo­gen. Was hat es da­mit auf sich? Sind die­se Ab­zü­ge bei der Be­rech­nung des pfänd­ba­ren Ar­beits­ein­kom­mens zu be­rück­sich­ti­gen...

Un­ter­halts­voll­stre­ckung ge­gen Ar­beit­neh­mer, der auch selb­stän­dig tä­tig ist (I)

Der Un­ter­halts­schuld­ner ist für ein Mo­nats­net­to­ein­kom­men von 1.500 € als An­ge­stell­ter be­schäf­tigt. Da­ne­ben geht er ei­ner selb­stän­di­gen Tä­tig­keit nach und er­zielt bei den be­kann­ten Auf­trag­ge­bern durch­schnitt­li­che Mo­nats­net­to­ein­nah­men von 500 €. Un­ter­halt ge­währt er nicht. Der bei dem ört­li­chen Voll­stre­ckungs­ge­richt üb­li­che pfand­freie ei­ge­ne...

Be­rech­nung bei Be­zü­gen nach § 850a ZPO (I)

[Ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 26.12.2024] Nicht sel­ten er­hal­ten Schuld­ner Be­zü­ge nach § 850a ZPO, die ganz oder teil­wei­se un­pfänd­bar sind. Da­zu ge­hö­ren bei­spiels­wei­se Weih­nachts­geld, Ur­laubs­geld und Er­schwer­nis­zu­la­gen. In die­sen Fäl­len stellt sich für den Gläu­bi­ger bzw. die Voll­stre­ckungs­be­hör­de un­ter Um­stän­den die Fra­ge, ob der Ar­beit­ge­ber das...

Wohn­geld in der Lohn­pfän­dung we­gen Un­ter­halt (I)

Der Schuld­ner, der al­lein in Leip­zig wohnt, be­zieht ei­ne Ar­beits­ein­kom­men von 1.000,00 € und Wohn­geld von 664,00 €. Für den Un­ter­halts­gläu­bi­ger stellt sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on die Fra­ge, ob und wie das Wohn­geld bei der Fest­set­zung des pfand­frei­en Be­tra­ges zu be­rück­sich­ti­gen und wie er ggf. den Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schluss be­an­tra­gen sollte...

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