Ein Thema, das in der Verwaltungs- und Zwangsvollstreckung immer wieder auftaucht: Der Schuldner ist verstorben und das Nachlassgericht teilt auf Anfrage mit, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Der Schuldner war jedoch Eigentümer eines Grundstücks. Welche Möglichkeiten haben Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörde in...
UVG-Leistungen beziehendes Kind beerbt den Unterhaltsschuldner
[Erweiterte Fassung vom 22.06.2022] Eine Situation, die in der Praxis immer wieder auftaucht: Ein Kind bezieht Leistungen nach dem UVG, der Unterhaltsschuldner verstirbt und das Kind beerbt ihn. Muss das Kind nun die nach § 7 UVG auf das Land übergegangenen Unterhaltsrückstände begleichen und damit — wirtschaftlich betrachtet — seinen eigenen Unterhalt...
Verzögerungsrüge beim PfÜb-Antrag
Immer wieder kommt es in der Praxis dazu, dass der Gläubiger den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und danach für mehrere Monats nichts hört. Weder wird der Beschluss erlassen, noch teilt das Vollstreckungsgericht mit, was gegen den Erlass sprechen soll. Was kann der Gläubiger in diesem Fall? Natürlich bietet sich...
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022
Die pfandfreien Beträge nach § 850c ZPO werden zum 01.07.2022 angepasst. So erhöht sich der niedrigste Betrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO beispielsweise auf 1.339,99 €. Die Änderung ist vor allem für die Vollstreckung gewöhnlicher Forderungen in das Arbeitseinkommen des Schuldners oder sein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto von Bedeutung. Sie kann...
Unterhaltsvollstreckung & Arbeitslosengeld II
Wie ich hier bereits ausgeführt habe, hat der BGH Anfang 2020 entschieden, dass ALG II bei einer erweiterten Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850d ZPO den Pfändungsfreibetrags mindert, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung das sozialhilferechtliche Existenzminimum des Schuldners gesichert bleibt (BGH, Beschluss vom 15.01.2020, Az...
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde prüft nach der Pfändung des Arbeitseinkommens die Lohnsabrechnung des Schuldners und erblickt unter anderem einen Bezug von 1.000,00 € brutto, der mit der Lohnart “1600 (Urlaubslohn, Std.)” gekennzeichnet ist. Der Arbeitgeber behandelt ihn offensichtlich in voller Höhe als unpfändbar. Wie verhält es sich damit...