SchlagwortKontenabruf

Kon­ten­ab­ruf durch Voll­stre­ckungs­be­hör­den im Zu­sam­men­hang mit der Vermögensauskunft

[Ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 26.08.2023] Weit­ge­hend be­kannt ist, dass kom­mu­na­le Voll­stre­ckungs­be­hör­den ei­nen Kon­ten­ab­ruf vor al­lem für die Bei­trei­bung von Re­al­steu­ern durch­füh­ren dür­fen (§ 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 AO). Teil­wei­se wird in der Pra­xis aber über­se­hen, dass die­se Be­fug­nis­se in den letz­ten Jah­ren mehr­fach er­wei­tert wurden. ##### ##### ##### #####...

Kon­ten­ab­ruf nach dem UVG

Nach § 6 Abs. 6 UVG darf die UV-Stel­le ei­nen Kon­ten­ab­ruf durch­füh­ren, „so­weit die Durch­füh­rung des § 7 dies er­for­dert und ein vor­he­ri­ges Aus­kunfts­er­su­chen an den in Ab­satz 1 be­zeich­ne­ten El­tern­teil nicht zum Ziel ge­führt hat oder kei­nen Er­folg ver­spricht (§ 93 Ab­satz 8 Satz 2 der Ab­ga­ben­ord­nung)“. Der in Be­zug ge­nom­me­ne § 93 Abs. 8 S. 2 AO lautet: Die für die...

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