Das Jugendamt vertritt als Beistand die achtjährige Lea. Ihr Vater schuldet aus einem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss 1.800 Euro Rückstand. Der Beistand beauftragt die Gerichtsvollzieherin mit der Abnahme der Vermögensauskunft und übersendet die vollstreckbare Ausfertigung. Der Vater erscheint zum Termin, gibt die Vermögensauskunft aber nicht ab. Stattdessen einigt er sich mit der Gerichtsvollzieherin auf Raten von 50 Euro monatlich. Der Beistand widerspricht nicht. Den laufenden Unterhalt von 400 Euro monatlich zahlt der Vater weiterhin nicht. Nach zwei Monaten will der Beistand die Ratenzahlung auf den Rückstand von 1.800 Euro laufen lassen, aber wegen des laufenden Unterhalts das Arbeitseinkommen pfänden und fordert deshalb den Titel zurück. Die Gerichtsvollzieherin lehnt ab. Aus einem Titel dürfe nicht parallel vollstreckt werden, solange eine Ratenzahlungsvereinbarung laufe. Stimmt das?
##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht es weiter. Dafür müssen Sie eingeloggt sein. Sie sehen keine Möglichkeit zum Login? Dann fehlt Ihre Einwilligung, damit die Inhalte von Steady angezeigt werden können. Die Einwilligung (“Externe Medien”) können Sie erteilen. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####…
