Der Unterhaltsgläubiger beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das Arbeitseinkommen des Schuldners. Nachdem die Zustellungen an den Drittschuldner und den Schuldner erfolgt sind und der Gläubiger den Beschluss prüfen kann, stellt er eine ungewöhnliche Anordnung des Vollstreckungsgerichts fest. Es hat dem Drittschuldner aufgegeben...
Fehlende Begründung des pfandfreien Betrages im Pfändungsbeschluss
[Aktualisierte Fassung vom 14.07.2024] Wer gesetzlichen Unterhalt oder Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen vollstreckt, kennt es sicher: Viele Vollstreckungsgerichte setzen im Pfändungsbeschluss einen pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO oder § 850f Abs. 2 ZPO fest, aber es nicht ersichtlich, wie sie diesen Betrag ermittelt haben. Das...
Beispiel zur Quotelung im Rahmen der Lohnpfändung wegen Unterhalt
Bei der Lohnpfändung wegen Unterhalt ist dem Schuldner neben seinem eigenen notwendigen Unterhalt auch ein Betrag zur laufenden gesetzlichen Unterhaltsgewährung an vor- oder gleichrangige Berechtigte pfandfrei zu belassen (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO). Bei gleichrangigen Berechtigten ist dabei eine Quotelung erforderlich. Dazu ein Beispiel aus der...
Pfändung und Pfändbarkeit einer Urlaubsabgeltung
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Nach einiger Zeit endet das Arbeitsverhältnis zum 31.02. des Jahres. Der Schuldner hat Anspruch auf eine “Urlaubsabgeltung”, die ihm zusammen mit dem Gehalt für Februar ausgezahlt wird. Ab dem 01.03. bezieht der Schuldner Arbeitslosengeld nach dem SGB III...
Neue pfandfreie Beträge nach § 850c ZPO ab 01.07.2024
Ab 01.07.2024 gelten für Pfändungen nach § 850c ZPO neue Freigrenzen (PfändfreiGrBek 2024). Der Grundfreibetrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO wird bei 1.499,99 € liegen (ein Plus von 90,00 €).
Die ursprüngliche Bekanntmachung ist am 10.05.2024 erfolgt. Sie wurde am 23.05.2024 korrigiert.
Die neue Pfändungstabelle findet sich hier.
Vollstreckungsrechtliche Bedeutung eines “Arbeitsentgeltkontos”
Ein Gläubiger bzw. eine Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet und danach beim Arbeitgeber die Lohnabrechnungen angefordert. Dort ist immer wieder von „Abgang Arbeitsentgeltkonto“ und „Zugang Arbeitsentgeltkonto“ zu lesen. Was hat es damit auf sich? Sind diese Bezüge bzw. Abzüge bei der Berechnung des pfändbaren...