Hier hatte ich beschrieben, welche Möglichkeiten der Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörden haben, wenn der Schuldner verstorben ist und das Nachlassgericht auf Anfrage mitteilt, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Dafür gibt es nachfolgend passende Musterformulierungen.
Nach diesem Block geht es weiter.
##### ##### ##### ##### #####
Dafür müssen Sie eingeloggt sein.
##### ##### ##### ##### #####
Sie sind eingeloggt, sehen aber trotzdem
nicht den vollständigen Beitrag? Oder Ihnen
wird keine Möglichkeit zum Login angezeigt?
##### ##### ##### ##### #####
Dann liegt ein Problem mit den Cookies vor.
Probieren sie alternativ einen anderen Browser.
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
##### ##### ##### ##### #####
Zunächst kommt die Bestellung eines Nachlasspflegers in Betracht. Ein Antragsmuster gibt es