REDAKTIONELLER LEITSATZ Der Schuldner ist verpflichtet, die Vermögensauskunft nachzubessern, wenn er angibt, einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, aber weder Außenstände noch Aufträge zu haben. NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ##########...
27. März 2021
Aktuelle Rechtsprechung: Nachbesserung der Vermögensauskunft bei Selbständigkeit ohne Aufträge oder Außenstände
27März