Nach § 6 Abs. 6 UVG darf die UV-Stelle einen Kontenabruf durchführen, „soweit die Durchführung des § 7 dies erfordert und ein vorheriges Auskunftsersuchen an den in Absatz 1 bezeichneten Elternteil nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht (§ 93 Absatz 8 Satz 2 der Abgabenordnung)“. Der in Bezug genommene § 93 Abs. 8 S. 2 AO lautet: Die für die...
3. August 2023
Kontenabruf nach dem UVG
03August