SchlagwortJobticket

Deutsch­land-Job­ti­cket und Lohnpfändung

Ei­ner Lohn­ab­rech­nung des le­di­gen und kin­der­lo­sen Schuld­ners ist das in Geld ge­zahl­te Brut­to­ein­kom­men von 2.000,00 € zu ent­neh­men. Au­ßer­dem ist er­sicht­lich, dass er 49,00 € für ein Deutsch­land-Job­ti­cket er­hält, die steu­er- und so­zi­al­ab­ga­ben­frei sind. Der Ar­beit­ge­ber be­rech­net die pfänd­ba­ren Be­trä­ge der­ge­stalt, dass er von 2.000,00 € die Ab­ga­ben von...

Ka­te­go­rien