Benötigt der privat-rechtliche Gläubiger für die (weitere) Vollstreckung einen Erbschein, darf er ihn anstelle des Schuldners beantragen (§ 792 ZPO). Aber auch im Rhamen der Verwaltungsvollstreckung kann in bestimmten Situationen ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise im Zusammenhang mit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. In...
12. März 2023
Erbscheinsantrag der Vollstreckungsbehörde
12März