Pfändet der Gläubiger wegen einer Unterhaltsforderung i. S. d. § 850d ZPO oder einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung i. S. d. § 850f Abs. 2 ZPO das Arbeitseinkommen des Schuldners, setzt das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen einzelfallabhängigen pfandfreien Betrag fest. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor...
4. September 2023
Fehlende Freibetragsfestsetzung
04September