Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde treibt eine privilegierte Forderung bei, z. B. gesetzlichen Unterhalt. Der Schuldner lebt in einem Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das in seinem Alleineigentum steht. Nach der Pfändung mit einem herabgesetzten pfandfreien Betrag begehrt er dessen Erhöhung. Er habe einen Kredit mit einer...
Verrechnung eines Lohnvorschusses
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Der Drittschuldner hat auf Anforderung die Lohnabrechnungen übersandt. Dort ist ersichtlich, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Lohns mit einem Lohnvorschuss verrechnet, den der Schuldner vor der Pfändung erhalten hatte. Dadurch fallen keine...
Deckelung des quotalen Mehrbetrages in der Unterhaltsvollstreckung
Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, um Kindesunterhalt durchzusetzen. Dazu hatte das Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das Arbeitseinkommen und Kontoguthaben des Schuldners erlassen. Den pfandfreien Betrag hatte es auf 1.040,00 € für den eigenen notwendigen Unterhalt des Schuldners zzgl...
Musiker als Schuldner
An welche Ansprüche sollte der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde denken, wenn der Schuldner als Musiker tätig ist? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht es weiter. Dafür müssen Sie eingeloggt sein. Sie...
Einmalbedarfe im pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO
Bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO berücksichtigen Vollstreckungsgerichte immer wieder auch einmalige Bedarfe des Schuldners, indem sie ihm einen Zuschlag von in der Regel 10% des Regelbedarfs gewähren (zur Zeit also 56,30 € monatlich). Tatsächlich findet sich diese Auffassung in einem aktuellen Kommentar zur...
Anhebung der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
Zum 01.06.2025 wurden die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten angehoben (Art. 5, 8 KostBRÄG 2025). Für Verfahren über Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fallen seither beispielsweise 24,00 € an (KV 2111 GKG). Gleiches gilt für Verfahren über Anträge auf Erlass eines Haftbefehls (KV 2114 GKG). Auch die...