Der Schuldner hat Anfang Februar 2021 die Vermögensauskunft abgegeben. Im November 2022 beantragte der Gläubiger, dem Schuldner die Vermögensauskunft erneut abzunehmen (§ 802d ZPO). Zu dem daraufhin anberaumten Termin im Dezember 2022 erschien der Schuldner jedoch nicht. Das Amtsgericht erließt daraufhin im Januar 2023 antragsgemäß einen...
Haftkostenbeitrag und Vermögensauskunft
Der Schuldner ist zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen. Das Amtsgericht hat antragsgemäß einen Haftbefehl erlassen. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde überlegt, ob bei einem Antrag auf Verhaftung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft auch ein Haftkostenbeitrag droht. Zum newsletter anmelden ##### #####...
Reform des SächsVwVG beschlossen
Der Sächsische Landtag hat am 13.12.2023 das “Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen” beschlossen. Im Vergleich zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (LT-Drs. Drs 7/11328) gab es nur wenige inhaltliche Anpassungen (LT-Drs 7/15071). Leider hat es das...
Ratenzahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher bei laufendem Unterhalt
Der Unterhaltsgläubiger hat einen Titel über rückständigen sowie laufenden Unterhalt und beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Kurz darauf meldet sich der Gerichtsvollzieher und teilt mit, dass er mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung über 100 € getroffen habe. Der titulierte laufende Unterhalt übersteigt...
Nachbesserung der Vermögensauskunft bei fehlenden Aufträgen und Außenständen
Offenbart der Schuldner im Vermögensverzeichnis, selbständig oder freiberuflich tätig zu sein, aber keine Aufträge sowie Außenstände (und auch kein sonstigen Einkommen und Vermögen) zu haben, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie er damit umgehen sollte. Nach diesem Block geht es weiter.##### ##### ##### #####...
Nachbesserung der Vermögensauskunft bei Unterstützung durch Freunde und Bekannte
[Aktualisierte Fassung vom 18.06.2023] Offenbart der Schuldner im Vermögensverzeichnis, seinen Lebensunterhalt aus Unterstützungen von Freunden und Bekannten zu bestreiten, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, welche weiteren Angaben er in diesem Zusammenhang machen muss und wie ein Antrag auf Nachbesserung der...