KategorieForderungspfändung

Wohn­geld in der Lohn­pfän­dung we­gen Unterhalt

Der Schuld­ner, der al­lein in Leip­zig wohnt, be­zieht ei­ne Ar­beits­ein­kom­men von 1.000,00 € und Wohn­geld von 664,00 €. Für den Un­ter­halts­gläu­bi­ger stellt sich in die­ser Kon­stel­la­ti­on die Fra­ge, ob und wie das Wohn­geld bei der Fest­set­zung des pfand­frei­en Be­tra­ges zu be­rück­sich­ti­gen und wie er ggf. den Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schluss be­an­tra­gen sollte...

Der Schuld­ner mit bör­sen­no­tier­ten Ak­ti­en (II)

In die­sem Bei­trag ging es um die Pfän­dung, wenn der Schuld­ner über bör­sen­no­tier­te Ak­ti­en ver­fügt. War sie er­folg­reich, stellt sich für den Gläu­bi­ger bzw. die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Fra­ge, wie die Ver­wer­tung erfolgt. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach die­sem Block geht es wei­ter. Da­für müs­sen Sie ein­ge­loggt...

Bei­spiel zur Pfän­dungs­kon­kur­renz von Un­ter­halts­gläu­bi­gern (II)

Ein min­der­jäh­ri­ges Kind (UB1) ge­pfän­det we­gen sei­nes lau­fen­den Un­ter­halts von 312,00 € und rück­stän­di­gen Un­ter­halts von 7.000,00 € das Ar­beits­ein­kom­men des Schuld­ners. Ein an­de­rer gleich­ran­gi­ger Un­ter­halts­gläu­bi­ger (UB2) war schnel­ler und hat­te den Lohn we­gen Rück­stän­den von 3.500,00 € be­reits ge­pfän­det. Wie sind die Rang­ver­hält­nis­se zu be­ur­tei­len...

Der Schuld­ner mit bör­sen­no­tier­ten Ak­ti­en (I)

Es ist lei­der nicht das Ta­ges­ge­schäft, aber hin und wie­der stel­len Gläu­bi­ger bzw. Voll­stre­ckungs­be­hör­den fest, dass der Schuld­ner über bör­sen­no­tier­te Ak­ti­en ver­fügt. Dann stellt sich die Fra­ge nach ih­rer Pfän­dung und an­schlie­ßen­den Ver­wer­tung. In die­sem Bei­trag soll es zu­nächst um die Pfän­dung gehen. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...

Re­form des SächsVwVG beschlossen

Der Säch­si­sche Land­tag hat am 13.12.2023 das “Ge­setz zur Än­de­rung des Ver­wal­tungs­voll­stre­ckungs­rechts und wei­te­rer ver­wal­tungs­ver­fah­rens­recht­li­cher Vor­schrif­ten im Frei­staat Sach­sen” be­schlos­sen. Im Ver­gleich zu dem ur­sprüng­li­chen Ge­set­zes­ent­wurf (LT-Drs. Drs 7/11328) gab es nur we­ni­ge in­halt­li­che An­pas­sun­gen (LT-Drs 7/15071). Lei­der hat es das...

Neue Be­trä­ge mit Re­le­vanz für die Zwangsvollstreckung

Be­reits seit 01.07.2023 gel­ten die neu­en pfand­frei­en Be­trä­ge nach § 850c ZPO. Zum 01.01.2024 wer­den wei­te­re voll­stre­ckungs­re­le­van­te Be­trä­ge angepasst. So stei­gen die Re­gel­be­dar­fe nach der An­la­ge zu § 28 SGB XII er­neut deut­lich an. Sie sind an ver­schie­de­nen Stel­len von Bedeutung: pfand­freie Be­trä­ge nach § 850d ZPO pfand­freie Be­trä­ge nach § 850f Abs...

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