Der Schuldner, der allein in Leipzig wohnt, bezieht eine Arbeitseinkommen von 1.000,00 € und Wohngeld von 664,00 €. Für den Unterhaltsgläubiger stellt sich in dieser Konstellation die Frage, ob und wie das Wohngeld bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages zu berücksichtigen und wie er ggf. den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen sollte...
Der Schuldner mit börsennotierten Aktien (II)
In diesem Beitrag ging es um die Pfändung, wenn der Schuldner über börsennotierte Aktien verfügt. War sie erfolgreich, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie die Verwertung erfolgt. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht es weiter. Dafür müssen Sie eingeloggt...
Beispiel zur Pfändungskonkurrenz von Unterhaltsgläubigern (II)
Ein minderjähriges Kind (UB1) gepfändet wegen seines laufenden Unterhalts von 312,00 € und rückständigen Unterhalts von 7.000,00 € das Arbeitseinkommen des Schuldners. Ein anderer gleichrangiger Unterhaltsgläubiger (UB2) war schneller und hatte den Lohn wegen Rückständen von 3.500,00 € bereits gepfändet. Wie sind die Rangverhältnisse zu beurteilen...
Der Schuldner mit börsennotierten Aktien (I)
Es ist leider nicht das Tagesgeschäft, aber hin und wieder stellen Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörden fest, dass der Schuldner über börsennotierte Aktien verfügt. Dann stellt sich die Frage nach ihrer Pfändung und anschließenden Verwertung. In diesem Beitrag soll es zunächst um die Pfändung gehen. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Reform des SächsVwVG beschlossen
Der Sächsische Landtag hat am 13.12.2023 das “Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen” beschlossen. Im Vergleich zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (LT-Drs. Drs 7/11328) gab es nur wenige inhaltliche Anpassungen (LT-Drs 7/15071). Leider hat es das...
Neue Beträge mit Relevanz für die Zwangsvollstreckung
Bereits seit 01.07.2023 gelten die neuen pfandfreien Beträge nach § 850c ZPO. Zum 01.01.2024 werden weitere vollstreckungsrelevante Beträge angepasst. So steigen die Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 SGB XII erneut deutlich an. Sie sind an verschiedenen Stellen von Bedeutung: pfandfreie Beträge nach § 850d ZPO pfandfreie Beträge nach § 850f Abs...