Be­en­di­gung der Bei­stand­schaft bei lau­fen­der Pfän­dung (II)

B

Hier hat­te ich be­schrie­ben, was Bei­stand und Dritt­schuld­ner tun soll­ten, wenn die Bei­stand­schaft z. B. durch den Ein­tritt der Voll­jäh­rig­keit en­det, aber noch ei­ne lau­fen­de Lohn­pfän­dung be­steht. Et­was kom­ple­xer wird der Sach­ver­halt, wenn nicht nur das Kind selbst das Ar­beits­ein­kom­men des Schuld­ners ge­pfän­det hat­te, son­dern auch das Land, weil Leis­tun­gen nach dem UVG ge­währt wurden.

Nach die­sem Block geht es wei­ter.
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Dann liegt ein Pro­blem mit den Coo­kies vor.
Pro­bie­ren sie al­ter­na­tiv ei­nen an­de­ren Brow­ser.
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Denk­bar wä­re, dass bei­de — Kind und Land — den Lohn des Schuld­ners so­wohl we­gen rück­stän­di­ger als auch we­gen lau­fen­der An­sprü­che ge­pfän­det ha­ben. Die Pfändung…

von Martin Benner

Ka­te­go­rien