Hier hatte ich beschrieben, was Beistand und Drittschuldner tun sollten, wenn die Beistandschaft z. B. durch den Eintritt der Volljährigkeit endet, aber noch eine laufende Lohnpfändung besteht. Etwas komplexer wird der Sachverhalt, wenn nicht nur das Kind selbst das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet hatte, sondern auch das Land, weil Leistungen nach dem UVG gewährt wurden.
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