Nicht­be­rück­sich­ti­gung ei­nes Kin­des we­gen Na­tur­al­un­ter­halt vom an­de­ren Elternteil

Fol­gen­de Si­tua­ti­on: Der Gläu­bi­ger bzw. die Voll­stre­ckungs­be­hör­de hat das Ar­beits­ein­kom­men des Schuld­ners von 1.500 € ge­pfän­det. Bei der Pfän­dung wur­de an­ge­ord­net, dass die Ehe­frau des Schuld­ners we­gen ei­nes ei­ge­nen Ar­beits­ein­kom­mens von 2.250 € bei der Be­rech­nung des un­pfänd­ba­ren Ar­beits­ein­kom­mens des Schuld­ners nicht zu be­rück­sich­ti­gen ist. Spä­ter wird aus der Ver­mö­gens­aus­kunft be­kannt, dass der Schuld­ner und sei­ne Ehe­frau ein 3‑jähriges Kind ha­ben, das mit ih­nen in ei­nem Haus­halt lebt. Was soll­te der Gläu­bi­ger bzw. die Voll­stre­ckungs­be­hör­de tun?

##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach die­sem Block geht es wei­ter. Da­für müs­sen Sie ein­ge­loggt sein. Sie sind ein­ge­loggt, se­hen aber trotz­dem nicht den voll­stän­di­gen Bei­trag, oder Ih­nen wird kei­ne Mög­lich­keit zum Log­in an­ge­zeigt? Dann liegt ein Pro­blem mit den Coo­kies vor. Pas­sen Sie Ih­re Aus­wahl an, pro­bie­ren sie ei­nen an­de­ren Brow­ser oder le­sen Sie den Ar­ti­kel hier. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ####…

Ka­te­go­rien