Selten, aber es passiert: Eine kommunale Vollstreckungsbehörde ersucht den Gerichtvollzieher eines anderen (Bundes-)Landes, bei dem Schuldner einen Sachpfändungsversuch zu unternehmen und ihm die Vermögensauskunft abzunehmen. Der Gerichtsvollzieher lehnt den Auftrag kostenpflichtig ab, weil er dazu nicht verpflichtet sei. Die Vollstreckungsbehörde müsse vielmehr ein Vollstreckungshilfeersuchen an eine Vollstreckungsbehörde seines Landes stellen. Diese Behörde könne ihn dann beauftragen… Wie verhält es sich damit?
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Damit eine Kommune einen Gerichtsvollzieher — also einen Landesbeamten — beauftragen kann, braucht es eine Rechtsgrundlage, egal ob um das eigene oder ein anderes L…