Was macht der Gerichtsvollzieher bzw. die Vollstreckungsbehörde mit Pfandgut, das nicht verwertet werden konnte? Beispiel: Der Vollstreckungsaußendienst pfändet beim Schuldner eine Uhr, die für das erforderliche Mindestgebot jedoch keinen Ersteher findet.
Grundsätzlich ist das Pfandgut dem Schuldner zurückzugeben, wenn die Pfändung bei ihm erfolgt ist (die Pfändung bei einem herausgabebereiten Dritten wird hier nicht betrachtet). Das Vorgehen und die Kostentragung richten sich danach, ob die Pfändung zu Recht erfolgt ist. War sie zu Recht erfolgt, trägt der Schuldner die Kosten. Das lässt sich am einfachsten dergestalt umsetzen, dass er nachweisbar und mit Fristsetzung zur Abholung des Pfandgutes aufgefordert wird. War die Pfändung ausnahmsweise zu Unrecht erfolgt, trägt der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Kosten. Konsequenterweise sollte das Pfandgut in diesem Fall zum Schuldner transportiert werden.
Problematisch wird es erst, wenn der Schuldner die Annahme verweigert bzw. die W…