Die kommunale Vollstreckungsbehörden und die Unterhaltsvorschusskassen sind nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen befugt, einen Kontenabruf durchzuführen. Das gilt nach maßgabe der jeweiligen Vorschriften für Realsteuern (§ 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 AO), für andere Forderungen, die der Verwaltungsvollstreckung unterliegen, im Zusammenhang mit der...
12. September 2023
Informationspflichten im Zusammenhang mit einem Kontenabruf
12September