Rechts­nach­fol­ge­klau­sel und Unterhaltsvorschuss

Sind Un­ter­halts­for­de­run­gen nach § 7 UVG auf das Land über­ge­gan­gen und lag be­reits ein Voll­stre­ckungs­ti­tel für das Kind vor, er­ge­ben sich in der Pra­xis im­mer wie­der Pro­ble­me und Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit der “Um­schrei­bung” die­ses Ti­tels auf das Land.

##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach die­sem Block geht es wei­ter. Da­für müs­sen Sie ein­ge­loggt sein. Sie sind ein­ge­loggt, se­hen aber trotz­dem nicht den voll­stän­di­gen Bei­trag, oder Ih­nen wird kei­ne Mög­lich­keit zum Log­in an­ge­zeigt? Dann liegt ein Pro­blem mit den Coo­kies vor. Pro­bie­ren sie al­ter­na­tiv ei­nen an­de­ren Brow­ser. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ####

1. Klau­sel­ver­fah­ren

Die “Um­schrei­bung” er­folgt durch die Er­tei­lung ei­ner Rechts­nach­fol­ge­klau­sel. Da­für muss die Un­ter­halts­vor­schuss- bzw. Kom­mu­nal­kas­se dem ti­tel­schaf­fen­den Or­gan, z. B. dem Fa­mi­li­en­ge­richt, ei­ne öf­fent­li­che oder öf­fent­lich beglaub…

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