Es kommt nicht so häufig vor, aber wenn, dann bereitet es Kopfzerbrechen: Zwei verschiedene Länder pfänden das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen Unterhaltsrückständen, die nach § 7 UVG auf sie übergegangen sind. Jedes der Länder wusste bei der Pfändung von dem anderen noch nichts. In den Pfändungsbeschlüssen hat das Vollstreckungsgericht dem Schuldner jeweils nur seinen eigenen notwendigen Unterhalt pfandfrei belassen. Der Drittschuldner führt die pfändbaren Beträge an das Land ab, das zuerst gepfändet hat Was kann das andere Land bzw. die Kommune, die es vertritt, tun?
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