Der Schuldner ist mit seinen beiden Geschwister Miterbe nach seiner Mutter geworden. Zum Nachlass gehören – neben dem gewöhnlichen Hausrat – ein Grundstück und Kontoguthaben. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat den Miterbenanteil des Schuldners gepfändet. Nun stellt sich heraus, dass das Nachlassgrundstück an einen Dritten veräußert werden soll. Alle Miterben haben an dem Grundstückskaufvertrag und der Auflassung mitgewirkt – mit Ausnahme des Schuldners.
Wie ist die Rechtslage und welche Handlungsoptionen hat der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde?
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